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1989 | OriginalPaper | Buchkapitel

Kommentar

verfasst von : Philipp v. Randow

Erschienen in: Allokationseffizienz in der Rechtsordnung

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Auch die ökonomische Analyse des Rechts tut sich schwer damit zu erklären, was Nichtvermögensschäden sind und warum sie großenteils nicht ersetzt werden. Auf die Frage, warum der Ersatz versagt werde, antwortet Guido Calabresi, der Schaden müsse getragen werden, weil die Gewährung von Ersatzansprüchen die Schäden selbst (!) steigern würde: »the very fact of focusing an these items, as is necessary to bring a claim, makes the hurt last«.2 Und wie ein Spiegelbild der These Calabresis sieht das Argument von Alan Schwartz aus, daß die Ersatzfähigkeit nichtmonetärer Schäden zu einer unerwünschten schadensverstärkenden Sensibilisierung führte, da sie die Bereitschaft, Schicksalsschläge zu ertragen, nicht belohne.3 Michael Adams macht uns im ersten Abschnitt seiner Ausführungen mit dem Gedanken vertraut, daß der mangelnde Schutz ideeller, nicht-monetärer Interessen einen fruchtbaren Wettbewerb dieser Interessen zulasse, und der Schmerz über unkompensierte Verletzungen manch liebgewonnener Weltanschauung oder Emotion mehr als aufgewogen werde durch die damit verbürgte Freiheit zur Veränderung von Werthaltungen und Gefühlen. Diesen Erklärungsversuchen soll hier kein weiterer hinzugefügt werden - der Kommentar beschränkt sich allein auf Adams’ zweite These, Nichtvermögensschäden stellten einen besonders geeigneten Selbstbehalt dar.

Metadaten
Titel
Kommentar
verfasst von
Philipp v. Randow
Copyright-Jahr
1989
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-74726-7_22

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