3.1 Zustand der Naturressourcen
3.1.1 Wirkungen der Landwirtschaft auf die Ressource Boden
Zielsetzungen | Zielerreichung |
---|---|
Immissionsbelastungen
| |
• Critical Loads für Blei, Quecksilber, Cadmium, Eutrophierung, Versauerung; keine Überschreitung der Critical Loads für Eutrophierung und Versauerung bis 2020 | • Critical Loads für Blei, Quecksilber, Eutrophierung und Versauerung überschritten; kaum Überschreitungen bei Cadmium |
• Grenzwerte für die Belastung von Klärschlamm und die Ausbringung von Klärschlamm (Klärschlammverordnung, Bioabfallverordnung) | • Abnahme der Klärschlammmenge 1998 und 2009, Rückgang der Schwermetallgehalte, aber weiterhin der Nährstoffträger mit höchsten Schadstoffbelastungen |
• Tierarzneimittel – keine Zielsetzung | • Unklar, da kein Zielwert definiert |
• Uran in Phosphatdüngern – keine Zielsetzung | • Unklar, da kein Zielwert definiert |
Bodenschadverdichtungen und mechanische Belastung
| |
• Allgemeine Formulierung im Bodenschutzgesetz | • Kein Zielwert definiert |
Erosion
| |
• Bewirtschaftung entsprechend der Einteilung nach dem Grad der Wasser- und Winderosionsgefährdung (GLÖZ) | • Keine entsprechende Bewirtschaftung |
• Allgemeine Formulierung im Bodenschutzgesetz | • Unklar, da kein Zielwert definiert |
• Nein: 2 t/ha und Jahr durch Wassererosion | |
Humuserhalt/-aufbau
| |
• Allgemeine Formulierung im Bodenschutzgesetz | • Unklar, da kein Zielwert definiert |
• Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern, Dauergrünlanderhalt, Anbaudiversifizierung, Zwischenfruchtanbau | • Nein: vielfach Humusabbau zu beobachten, Angaben zu Verstößen |
3.1.2 Wirkungen der Landwirtschaft auf die biologische Vielfalt
Zielsetzungen | Zielerreichung |
---|---|
• Artenvielfalt und Landschaftsqualität: Index (Maßzahl in %) über die bundesweiten Bestandsgrößen von 59 repräsentativen Vogelarten in sechs Hauptlebensraum- und Landschaftstypen: 100 % im Jahr 2015 | • Artenvielfalt und Landschaftsqualität: 63 % (Stand: 2011), signifikanter Trend weg vom Zielwert (BMUB 2015a), • Teilindikator Agrarland 56 % (BMUB 2015a) |
• Gefährdete-Arten-Index: (Maßzahl in %) Indikator bilanziert das Ausmaß der bundesweiten Gefährdung ausgewählter Artengruppen, Zielwert 15 % im Jahr 2020 | • Gefährdete Arten: 23 % Stand 2013 (BMUB 2015a) |
• Erhaltungszustand der FFH-Arten: Index (Maßzahl in %) über die Bewertung des Erhaltungszustandes der Arten der Anhänge II, IV und V der FFH-Richtlinie in den biogeographischen Regionen in Deutschland, Zielwert 80 % im Jahr 2020 | • Erhaltungszustand der FFH-Arten: 46 % Stand 2013 (BMUB 2015a) |
• FFH-Lebensräume: Index (Maßzahl in %) über die Bewertung des Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen des Anhangs I in den biogeographischen Regionen in Deutschland, Zielwert 80 % im Jahr 2020 | • FFH-Lebensräume: 46 % (Stand 2007–2012), insbesondere Erhaltungszustand landwirtschaftlich geprägter Lebensraumtypen als ungünstig bewertet (BMUB 2015a) |
• Anteil gefährdeter heimischer Nutztierrassen: Prozentualer Anteil gefährdeter einheimischer Nutztierrassen, Ziel: Ausmaß der Gefährdung soll verringert werden | • Anteil gefährdeter heimischer Nutztierrassen: 2013 etwas mehr als 70 % (BMUB 2015a) |
3.1.3 Wirkungen der Landwirtschaft auf das Klima
3.1.4 Wirkungen der Landwirtschaft auf das Landschaftsbild
-
Erhalt traditioneller, naturverträglicher Nutzungsformen (als Ziel in der Biodiversitätsstrategie formuliert) (Deimer 2005):
-
Traditionelle Nutzungsformen, z. B. Streuobstwiesen, extensives Grünland
-
High-Nature-Value: Anteil von Flächen mit hohem Naturschutzwert an der Landwirtschaftsfläche, Zielwert 19 % im Jahr 2015
-
-
Vielfalt
-
Schlaggröße
-
Vielfältige Fruchtfolge
-
Ökologische Vorrangfläche
-
3.1.5 Wirkungen der Landwirtschaft auf die Ressource Luft
Zielsetzung | Zielerreichung |
---|---|
• NEC-Richtlinie: Grenzwerte für die Emissionen von Schwefeldioxid, Ammoniak, NMVOC und Stickstoffoxiden | • Nein: Grenzwerte von drei der vier geregelten Luftschadstoffe werden nicht eingehalten |
• Ammoniak: Begrenzung der Ammoniak-Emissionen auf max. 550 kt/Jahr bis 2010 (NEC-RL) | • Nein: 2013: 671 kt Ammoniak-Emissionen (Umweltbundesamt 2013b) • keine Reduktion seit 1994 |
• Ammoniak: Senkung des gemittelten Ausstoßes von Schwefeldioxid, Ammoniak, NMVOC und Stickstoffoxiden bis 2010 gegenüber 1999 um 70 % (Umweltbundesamt 2015a. S. 60) |
3.1.6 Wirkungen der Landwirtschaft auf die Ressource Wasser
Zielsetzung | Zielerreichung |
---|---|
• Guter ökologischer Zustand der Oberflächengewässer (WRRL): geringe anthropogene Abweichungen, d. h. geringe Abweichungen von den Werten, die sich normalerweise bei Abwesenheit störender Einflüsse einstellen würden | • Sehr guter und guter Zustand bei ca. 14 % der Fließgewässer und 39 % der Seen (Umweltbundesamt 2010c) |
• Guter chemischer Zustand der Oberflächengewässer (WRRL) | • Fließgewässer: guter chemischer Zustand bei 88 % der Wasserkörper 2010 erreicht; bei Anwendung der Umweltqualitätsnormrichtlinie ab 2018 werden voraussichtlich 100 % der Wasserkörper das Ziel „guter chemischer Zustand“ verfehlen • Seen: guter chemischer Zustand bei 92 % der Wasserkörper 2010 erreicht; einzelne Überschreitungen der Grenzwerte bei Schwermetallen, Pflanzenschutzmitteln und Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen; bei Anwendung der Umweltqualitätsnormrichtlinie ab 2018 werden voraussichtlich 100 % der Wasserkörper das Ziel „guter chemischer Zustand“ verfehlen (Umweltbundesamt 2010c) |
• Guter mengenmäßiger Zustand des Grundwassers (WRRL) | • Kaum Wassermengenprobleme, 2010 wiesen nur 4 % der Grundwasserkörper keinen guten mengenmäßigen Zustand auf (Umweltbundesamt 2010c) |
• Guter chemischer Zustand des Grundwassers (WRRL) – siehe Stickstoff und Pflanzenschutzmittel | • 37 % der Grundwasserkörper in einem schlechten chemischen Zustand (2010); 27 % der Grundwasserkörper übersteigen die Qualitätsnorm für Nitrat, 4 % der Grundwasserkörper übersteigen die Qualitätsnorm für Pflanzenschutzmittel (Umweltbundesamt 2010c) |
• Gesamt-Umweltzustand der deutschen Meeresgewässer gemäß Meeresstrategierahmenrichtlinie | • Der zusammenfassende Umweltzustand für Nord- und Ostsee wird 2012 mit „nicht gut“ bewertet, dabei spielt die Landwirtschaft insbesondere beim Kriterium „Anreicherung mit Nährstoffen und organischem Material“ eine entscheidende Rolle, welches ebenfalls mit „nicht gut“ bewertet wird (Umweltbundesamt 2010c) |
• Stickstoff: max. 50 mg N/l Trinkwasser (Nitratrichtlinie) | • 2010: zu hohe Nitratkonzentrationen bei 14 % der Messstellen, starke regionale Unterschiede • Zunahme der Nitratkonzentrationen an 40 % der Messstellen zwischen 2004/2006 und 2008/2010 • Klage der Europäischen Kommission gegen Deutschland wegen Nicht-Einhaltung der Nitratrichtlinie |
• Phosphor | • Abnahme der Konzentrationen an den Messstellen |
• Pflanzenschutzmittel: 0,1 μg/ l Trinkwasser für einzelne Stoffe; 0,5 μg/l für mehrere Stoffe | • Vereinzelte Überschreitungen bei 13 Pestiziden (2008–2010), bei 24 Pestiziden keine Überschreitungen (Umweltbundesamt 2012a) • Überschreitungen an 4,7 % der Messstellen (2006–2008) (Umweltbundesamt 2010c) |
• Schwermetalle: – Kein Zielwert für Belastung der Gewässer definiert – Grenzwerte für die Belastung des Klärschlamms mit Schwermetallen und anderen Stoffen – Grenzwerte für die Ausbringung von Klärschlamm | • Uran: in oberflächennahen Grundwässern unter Acker 2-fach höhere Konzentration als unter Wald (<10 μg Uran/l) (Utermann et al. 2009); keine definierten Ziele |
• Arzneimittel: kein Zielwert definiert | • Rückstände nahezu ganzjährig und flächendeckend in Fließgewässern zu finden • 150 Wirkstoffe in Umwelt (meist Gewässern) • Antibiotika-Monitoring: – ab bestimmter Bestandsgröße Meldungen von Angaben zum Antibiotikaeinsatz – Betriebe, die mehr Arzneimittel anwenden als Vergleichsbetriebe, müssen Maßnahmen ergreifen, um diesen Einsatz zu reduzieren – Arzneimittel dürfen nur zur Behandlung kranker Tiere eingesetzt werden • Antibiotika dürfen nur von einem Tierarzt oder einer Apotheke auf Verschreibung abgegeben werden; nachgewiesen in Konzentrationen von 0,1 bis 1 μg/l (Umweltbundesamt 2014a) |
3.1.7 Zusammenfassung
Natur-ressource | Bereich | Zielsetzung | Zielerreichung | Status |
---|---|---|---|---|
Boden
|
Belastungen durch stoffliche Einträge
| Critical Loads für Blei, Quecksilber, Cadmium, Eutrophierung, Versauerung: keine Überschreitung der Critical Loads für Eutrophierung und Versauerung bis 2020 | Critical Loads für Blei, Quecksilber, Eutrophierung und Versauerung überschritten; | Ziel nicht erreicht |
Kaum Überschreitungen der Critical Loads bei Cadmium | Auf dem richtigen Weg | |||
Grenzwerte für die Belastung von Klärschlamm und die Ausbringung von Klärschlamm (Klärschlammverordnung, Bioabfallverordnung) | Ja: Abnahme der Klärschlammmenge 1998 und 2009, Rückgang der Schwermetallgehalte, aber weiterhin der Nährstoffträger mit höchsten Schadstoffbelastungen | Auf dem richtigen Weg | ||
Boden(schad)verdichtung und mechanische Belastung
| Allgemeine Formulierung im Bodenschutzgesetz | Kein Zielwert definiert | Kein Zielwert vorhanden | |
Erosion
| Bewirtschaftung entsprechend der Einteilung nach dem Grad der Wasser- und Erosionsgefährdung (GLÖZ) | Keine entsprechende Bewirtschaftung | Kein Zielwert vorhanden | |
Allgemeine Formulierung im Bodenschutzgesetz | Kein Zielwert definiert | Kein Zielwert vorhanden | ||
Wissenschaft: 0,5 t/ha und Jahr | Nein: 2 t/ha und Jahr durch Wassererosion | Ziel nicht erreicht | ||
Humuserhalt/-aufbau
| Allg. Formulierung im Bodenschutzgesetz | Kein Zielwert definiert | Kein Zielwert vorhanden | |
Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern, Dauergrünlanderhalt, Anbaudiversifizierung, Zwischenfruchtanbau | Nein: vielfach Humusabbau zu beobachten; Angaben zu Verstößen | Ziel nicht erreicht | ||
Biologische Vielfalt
|
Artenvielfalt und Landschaftsqualität
| Index (Maßzahl in %) über die bundesweiten Bestandsgrößen von 59 repräsentativen Vogelarten in sechs Hauptlebensraum- und Landschaftstypen: 100 % im Jahr 2015 | 63 % Stand 2011, signifikanter Trend weg vom Zielwert (BMUB 2015a) | Ziel nicht erreicht |
Teilindikator Agrarland 56 % (BMUB 2015a) | Ziel nicht erreicht | |||
Gefährdete-Arten-Index
| Indikator (Maßzahl in %) bilanziert das Ausmaß der bundesweiten Gefährdung ausgewählter Artengruppen, Zielwert 15 % im Jahr 2020 | 23 % Stand 2013 (BMUB 2015a) | Ziel nicht erreicht | |
Erhaltungszustand der FFH-Arten
| Index (Maßzahl in %) über die Bewertung des Erhaltungszustandes der Arten der Anhänge II, IV und V der FFH-Richtlinie in den biogeographischen Regionen in Deutschland, Zielwert 80 % im Jahr 2020 | 46 % Stand 2013 (BMUB 2015a) | Ziel nicht erreicht | |
FFH-Lebensräume
| Index (Maßzahl in %) über die Bewertung des Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen des Anhangs I in den biogeographischen Regionen in Deutschland, Zielwert 80 % im Jahr 2020 | FFH-Lebensräume: 46 % (Stand 2007–2012), insbesondere Erhaltungszustand landwirtschaftlich geprägter Lebensraumtypen als ungünstig bewertet (BMUB 2015a) | Ziel nicht erreicht | |
Anteil gefährdeter heimischer Nutztierrassen
| Prozentualer Anteil gefährdeter einheimischer Nutztierrassen, Ziel Ausmaß der Gefährdung soll verringert werden | 2013 etwas mehr als 70 % (BMUB 2015a) | Ziel nicht erreicht | |
Klima
|
Treibhausgase
| Senkung der Treibhausgase aus der Landwirtschaft um 31–34 % bis 2030 | Senkung der Treibhausgasemissionen aus dem Sektor Landwirtschaft 2014 um 18 % gegenüber 1990 (Klimaschutzplan 2016, S. 63) | Kein Zielwert vorhanden |
Landschafts-bild
|
Landschaftsbild
| Erhalt der Vielfalt, Eigenheit und Schönheit der Landschaft | Keine messbaren Zielsetzungen | Kein Zielwert vorhanden |
Luft
|
Schadstoffe
| NEC-Richtlinie: Grenzwerte für die Emissionen von Schwefeldioxid, Ammoniak, NMVOC und Stickstoffoxide | Nein: Grenzwerte von drei der vier geregelten Luftschadstoffe werden nicht eingehalten | Ziel nicht erreicht |
Begrenzung der Ammoniak-Emissionen auf max. 550 kt/Jahr bis 2010 (NEC-RL), | Nein: 2013 – 671 kt Ammoniak-Emissionen (Umweltbundesamt 2013b), keine Reduktion seit 1994 | Ziel nicht erreicht | ||
Senkung des gemittelten Ausstoßes von Schwefeldioxid, Ammoniak, NMVOC und Stickstoffoxide bis 2010 gegenüber 1999 um 70 % (Umweltbundesamt 2015a, S. 60) | Ziel nicht erreicht | |||
Wasser
|
Stickstoff
| Stickstoff: max. 50 mg N/l Trinkwasser (Nitratrichtlinie) | 2010: zu hohe Nitratkonzentrationen bei 14 % der Messstellen, starke regionale Unterschiede | Ziel nicht erreicht |
Zunahme der Nitratkonzentrationen an 40 % der Messstellen zwischen 2004/2006 und 2008/2010 | Ziel nicht erreicht | |||
Klage der Europäischen Kommission gegen Deutschland wegen Nicht-Einhaltung der Nitratrichtlinie | Ziel nicht erreicht | |||
Phosphor
| Phosphor | Abnahme der Konzentrationen an den Messstellen | auf dem richtigen Weg | |
Pflanzenschutzmittel
| Pflanzenschutzmittel: 0,1 mg/ l Trinkwasser für einzelne Stoffe, 0,5 mg/l für mehrere Stoffe | Vereinzelte Überschreitungen bei 13 Pestiziden (2008–2010), bei 24 Pestiziden keine Überschreitungen (Umweltbundesamt 2012a) | Auf dem richtigen Weg | |
Überschreitungen an 4,7 % der Messstellen (2006–2008) (Umweltbundesamt 2010c) | Ziel nicht erreicht | |||
Schwer-metalle
| Kein Zielwert für Belastung der Gewässer definiert | Kein Zielwert definiert | Kein Zielwert vorhanden | |
Grenzwerte für die Belastung des Klärschlamms mit Schwermetallen und anderen Stoffen | Unklar | |||
Grenzwerte für die Ausbringung von Klärschlamm | Unklar | |||
Uran
| Uran: in oberflächennahen Grundwässern unter Acker 2-fach höhere Konzentration als unter Wald (<10 mg Uran/l) (Utermann et al. 2009) | Keine definierten Ziele | Kein Zielwert vorhanden | |
Arzneimittel
| Rückstände nahezu ganzjährig und flächendeckend in Fließgewässern zu finden; 150 Wirkstoffe in Umwelt (meist Gewässern) | Kein Zielwert definiert | Kein Zielwert vorhanden | |
Antibiotika-Monitoring: | Ab bestimmter Bestandsgröße Meldungen von Angaben zum Antibiotikaeinsatz | Unklar | ||
Betriebe, die mehr Arzneimittel anwenden als Vergleichsbetriebe, müssen Maßnahmen ergreifen, um diesen Einsatz zu reduzieren | Unklar | |||
Arzneimittel dürfen nur zur Behandlung kranker Tiere eingesetzt werden | unklar | |||
Antibiotika dürfen nur von einem Tierarzt oder einer Apotheke auf Verschreibung abgegeben werden | Nachgewiesen in Konzentrationen von 0,1 bis 1 μg/l (Umweltbundesamt 2014a) | unklar |
3.2 Landwirtschaftliche Wirkfaktoren
3.2.1 Stoffliche Einträge
3.2.1.1 Stickstoffverbindungen
Zielsetzung für die Landwirtschaft | Zielerreichung |
---|---|
• Stickstoffbilanz: 80 kg N/ha und Jahr bis 2010 (Umweltbundesamt 2015a, S. 84) | • Nein: Stickstoffbilanz 2012: 98 kg N/ha und Jahr (Umweltbundesamt 2015a, S. 84) |
• Organische Düngung: 170 kg N/ha und Jahr, bisher nur organischer Dünger aus tierischer Herkunft berücksichtigt, zukünftig sollen alle organischen Dünger berücksichtigt werden | • Nordrhein-Westfalen: mit Ausnahme eines Landkreises wird der Grenzwert von 170 kg N/ha und Jahr organischer Dünger aus tierischer Herkunft in allen Landkreisen eingehalten (Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen 2014). • Niedersachsen: mit Ausnahme eines Landkreises wird der Grenzwert von 170 kg N/ha und Jahr organischer Dünger aus tierischer Herkunft in allen Landkreisen eingehalten (Landwirtschaftskammer Niedersachsen 2016) |
• Nein: Flächenbilanzüberschüsse 2010: 68 kg N/ha (BMU und BMELV 2012, S. 43) • Schleswig-Holstein: je nach Modell 51 bis 80 kg N/ha und Jahr (Taube et al. 2015) |
3.2.1.2 Phosphat
Zielsetzung für die Landwirtschaft | Zielerreichung |
---|---|
• Phosphatbilanz: 20 kg P2O5/; in der Novellierung der DüV wird ein Bilanzwert von max. 10 kg P/ha und Jahr ab dem Jahr 2023 gefordert sowie eine Absenkung der maximalen Phosphatzufuhr auf hoch und sehr hoch versorgten Böden auf die Höhe der Abfuhr im Dreijahresmittel = Saldo von 0 kg P2O5/ha (BMELV 2015) | • Phosphor-Hoftorbilanz seit 1980er-Jahren rückläufig, • Flächenbilanz: 1,4 kg P/ha LF (Lütke-Entrup und Schneider 2003) • Hoftorbilanz 2009: 8 kg P/ha*a (Umweltbundesamt 2010b) • Abnahme der Konzentrationen an den Messstellen • Schleswig-Holstein: Flächenbilanzwerte zwischen -2 und +26 kg P2O5/ha*a (Taube et al. 2015) |
3.2.1.3 Pflanzenschutzmittel
3.2.1.4 Schwermetalle
3.2.1.5 Kupfer
3.2.1.6 Arzneimittel
Zielsetzung für die Landwirtschaft | Zielerreichung |
---|---|
• Einsatz von Tierarzneimitteln: keine quantitativen Zielwerte • Antibiotika-Monitoring: - Betriebe, die mehr Arzneimittel anwenden als Vergleichsbetriebe, müssen Maßnahmen ergreifen, um diesen Einsatz zu reduzieren - Arzneimittel dürfen nur zur Behandlung kranker Tiere eingesetzt werden - Antibiotika dürfen nur von einem Tierarzt oder einer Apotheke auf Verschreibung abgegeben werden | • 2014 wurden in der Tiermedizin 214 t (ca. 15 %) weniger Antibiotika abgegeben als im Vorjahr; das sind rund 468 t (ca. 27 %) weniger gegenüber der ersten Erfassung 2011 (BMEL 2015c) • 98 % der antibiotischen Wirkstoffe werden für die Behandlung von Schweinen und Geflügel eingesetzt (SRU 2007) |
3.2.2 Flächennutzung
3.2.2.1 Grünlandverlust
Zielsetzung für die Landwirtschaft | Zielerreichung |
---|---|
• Cross Compliance: Grünlanderhalt |
3.2.2.2 Beseitigung, Zersplitterung, Verkleinerung von Lebensräumen
Zielsetzung | Zielerreichung |
---|---|
• Bereitstellung von 5 % ökologischer Vorrangfläche; ökologische Wertigkeit abhängig von Art und Nutzung der Flächen | • Ja: jedoch wenige positive Effekte auf die Ressourcen des Naturschutzes |
• Erhalt von Landschaftselementen | • Keine Zielwerte über Anteil, Fläche und ökologische Qualität definiert • Landschaftselemente auf 0,3 bis 0,4 % der landwirtschaftlichen Fläche, meist Cross Compliance-relevante Landschaftselemente (Nitsch et al. 2009) • Keine Aussage zum Erhalt aufgrund fehlender Daten |
• High-Nature-Value: Anteil von Flächen mit hohem Naturschutzwert an der Landwirtschaftsfläche, Zielwert: 19 % (2015) | • High-Nature-Value: 11,8 % (2013), davon 2,2 % mit äußerst hohem und 4,3 % der Flächen mit hohem Naturschutzwert; HNV zu einem Drittel LE, zu zwei Dritteln artenreiches Grünland, Äcker, Brachen und Weinberge (Bundesamt für Naturschutz 2014) |
• Schlaggröße | • Kein Zielwert definiert • Zunahme der Schlaggröße in der Vergangenheit |
• Zerschneidung: 25,4 % Flächenanteil der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume mit einer Flächengröße von mindestens 100 km2 | • Nein: erreichter Wert ist 23,2 % (2010). |
3.2.2.3 Aufgabe traditioneller, extensiver Nutzungsformen bzw. der Nutzung von Standorten mit speziellen Standortbedingungen
Zielsetzungen | Zielerreichung |
---|---|
• Traditionelle Nutzungsformen, z. B. Streuobstwiesen, extensives Grünland | |
• Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung auf Grenzertragsstandorten | • Nein: Aufrechterhaltung der Landwirtschaft in „landwirtschaftlichen Rückzugsgebieten“ nicht gesichert (Heißenhuber et al. 2004), aber durch gestiegene Flächennachfrage ist die Aufgabe der Nutzung nicht mehr so von Bedeutung (Bundesamt für Naturschutz 2014) bzw. die Nachfrage nach Agrarprodukten und Gewährung von Direktzahlung hat auch wieder zur Inkulturnahme von Grenzertragsstandorten geführt (Lefebvre et al. 2012), Umfang der Grenzertragsstandorte ca. 4,87 Mio. ha (Landwirtschaftskammern 2010) |
• Vermeidung von Sukzession | • Nein: Ausdehnung der Waldfläche (2011: 11,1 Mio. ha, Zunahme um 1 Mio. ha in den letzten 40 Jahren) |
3.2.2.4 Landwirtschaftliche Nutzung von Moorstandorten
Zielsetzung | Zielerreichung |
---|---|
• Schutz und natürliche Entwicklung der Moore: bestehende, natürlich wachsende Hochmoore bis 2010 sichern, Erarbeitung von Moorentwicklungskonzepten (BMUB 2007) | • Schutz der Moore: keine Angaben zur Zielerreichung |
3.2.2.5 Fruchtfolgegestaltung
Zielsetzung | Zielerreichung |
---|---|
• Anbaudiversifizierung im Rahmen des Greenings • Einzelbetriebliche Vorgaben, keine auf die Landschaft bezogenen Zielwerte | • Keine Daten vorhanden (z. B. über Verstöße gegen die Auflage) |