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2016 | OriginalPaper | Buchkapitel

1. Kurze Einführung in das Zollrecht

verfasst von : Alexander Thoma, Robert Böhm, Ellen Kirchhainer

Erschienen in: Zoll und Umsatzsteuer

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Um Handelsbeschränkungen abzubauen und weltweit möglichst einheitliche Regelungen für Ein- und Ausfuhrgeschäfte zu erreichen, wurden auf internationaler Ebene die Grundlagen des Zollrechts festgelegt. Mit der Gründung des GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) im Jahre 1947 und seiner Nachfolgeorganisation, der Welthandelsorganisation (World Trade Organisation – WTO) 1994 wurde der Rahmen für entsprechende multilaterale Handelsvereinbarungen geschaffen. Die für alle WTO-Vertragsparteien geltenden Grundregeln des internationalen Handelsrechts sind im GATT-Übereinkommen enthalten. Dieses wird durch mehrere Übereinkommen (z. B. das Zollwertübereinkommen – GATT-Zollwertkodex) ergänzt. All diese internationalen Übereinkommen sind für die Mitgliedstaaten der jeweiligen Organisation verbindlich, gelten jedoch nicht direkt für die Beteiligten in den betreffenden Staaten oder Staatengemeinschaften. Sie bedürfen somit einer Umsetzung in das jeweilige Recht. Zusätzlich werden durch die Weltzollorganisation (World Customs Organisation – WCO) Empfehlungen ausgearbeitet, deren Ziel die weltweite Vereinheitlichung des Zollrechts und der Zolltarife ist. Auch diese gelten nicht direkt, sondern müssen in nationales Recht umgesetzt werden.

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Fußnoten
1
Vgl. ABl. EG 1994 Nr. L 336, S. 119.
 
2
Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. 1992 Nr. L 302/1).
 
3
Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission mit Durchführungsvorschriften zum Zollkodex (ABl. 1993 Nr. L 253/1).
 
4
Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen (ABl. 1983 Nr. L 105/1).
 
5
Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den gemeinsamen Zolltarif (ABl. 1987 Nr. L 256/1).
 
6
Für Details: Witte in AW-Prax 2013b, S. 299; AW Prax 2013a, S. 373–379.; Zeilinger in ZfZ 2013, S. 141–145.
 
7
Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (Neufassung) (ABl. 2013, L 269/1).
 
8
BGBl. 1992 I S. 2125.
 
9
BGBl. 1993 I S. 2449.
 
10
Im türkisch sprachigen Teil Zyperns ist die Anwendung des Gemeinschaftsrechts ausgesetzt.
 
11
Vgl. Abschn. 2.​1.​3.​1.
 
12
Vgl. Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung VSF Z 0601 Abs. 1.
 
13
Vgl. zur Einfuhr von Software Thoma in UStB 2002, S. 225–227.
 
14
Vgl. Kap. 5 „Die Be- oder Verarbeitung von Gemeinschaftswaren im Drittland“.
 
15
Vgl. Fiktion des Art. 313 ZK-DVO.
 
16
Siehe Abschn. 1.4.
 
17
Zu den verschiedenen Möglichkeiten der Zollanmeldung siehe u. a. Abschn. 2.​1.​2 und Abschn. 3.​1.​3.
 
18
Bei der Wiederausfuhr einer Nichtgemeinschaftsware im Anschluss an ein Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung ist gemäß Art. 182 Abs. 3 ZK eine Zollanmeldung abzugeben.
 
19
Z. B. bei Zahlung von Ausfuhrerstattungen für landwirtschaftliche Produkte nach den Regelungen des Marktordnungsrechts. Nähere Informationen zu den zoll- und umsatzsteuerlichen Regelungen im Zusammenhang mit Freizonen und Freilagern finden Sie unter Kap. 9.
 
20
Lediglich Waren, die gemäß Art. 82 ZK aufgrund einer besonderen Verwendung zu einem reduzierten Abgabensatz importiert wurden, unterliegen auch nach der Überführung in den freien Verkehr weiterhin der zollamtlichen Überwachung. Diese dauert regelmäßig so lange an, bis die Waren dem begünstigten Zweck zugeführt wurden.
 
21
Umfangreiche Ausführungen zur Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr enthält Kap. 2.
 
22
Eine Darstellung der zoll- und umsatzsteuerlichen Regelungen des Versandverfahrens findet sich unter Kap. 7.
 
23
Weitere Ausführungen zu den wirtschaftlichen Funktionen sowie den sonstigen zollrechtlichen Regelungen und den umsatzsteuerlichen Besonderheiten des Zolllagerverfahrens finden Sie unter Abschn. 4.​2.
 
24
Einzelheiten zur aktiven Veredelung finden Sie unter Abschn. 6.​1.
 
25
Weitere Informationen zu diesem Nichterhebungsverfahren enthält Abschn. 6.​3.
 
26
Unter Kap. 8 finden Sie weitere Informationen zur vorübergehenden Verwendung.
 
27
Eine ausführliche Darstellung der Abgabenberechnung unter den zwei Methoden sowie weitere Informationen zur passiven Veredelung enthält Kap. 5.
 
28
Eine ausführliche Darstellung der zollrechtlichen Verfahrensregelungen sowie der umsatzsteuerlichen Aspekte der Ausfuhr von Waren ins Drittland ist in Kap. 3 enthalten.
 
29
Nach UZK wird es keine Freilager mehr, sondern nur noch Freizonen geben.
 
30
Angelehnt an die englische Bezeichnung „end-use“ wird das im ZK geregelte Verfahren der „Überführung (von Waren) in den zollrechtlich freien Verkehr zur besonderen Verwendung“ im UZK begrifflich in die „Endverwendung“ transformiert.
 
31
Vgl. Abschn. 1.7.4.
 
32
Vgl. Kap. 8.
 
33
Vgl. Abschn. 2.​1.​1.
 
34
Vgl. Abschn. 2.​1.​1.​2.
 
35
Vgl. Abschn. 2.​1.
 
36
Vgl. Urteil des EuGH vom 01.02.2001 C-66/99, EuGHE 2001, 911.
 
37
Vgl. Urteil des EuGH vom 11.11.1999 C-48/99, EuGHE 1999, 155.
 
38
Vgl. Heilungstatbestände des Art. 859 ZK-DVO.
 
39
Hinsichtlich weiterer Ausführungen zu Freizonen und Freilägern vgl. Kap. 9.
 
40
Vgl. Abschn. 2.​1.​3.​4.​2.
 
Literatur
Zurück zum Zitat Thoma, Alexander. 2002. Vertrieb von Standardsoftware über Drittländer, Gestaltungsvarianten anhand eines praktischen Falles. Der Umsatz-Steuerberater, 225–227. Thoma, Alexander. 2002. Vertrieb von Standardsoftware über Drittländer, Gestaltungsvarianten anhand eines praktischen Falles. Der Umsatz-Steuerberater, 225–227.
Zurück zum Zitat Witte, Peter. 2013a. Der Unionszollkodex. AW-Prax, 373–379. Witte, Peter. 2013a. Der Unionszollkodex. AW-Prax, 373–379.
Zurück zum Zitat Witte, Peter. 2013b. Es ist soweit – Der Unionszollkodex ist verabschiedet. AW-Prax, 299. Witte, Peter. 2013b. Es ist soweit – Der Unionszollkodex ist verabschiedet. AW-Prax, 299.
Zurück zum Zitat Witte, Peter, Hrsg. 2013c. Zollkodex, Kommentar. 6. Aufl. München: Verlag C.H. Beck. oHG (ISBN: 9783406644597). Witte, Peter, Hrsg. 2013c. Zollkodex, Kommentar. 6. Aufl. München: Verlag C.H. Beck. oHG (ISBN: 9783406644597).
Zurück zum Zitat Zeilinger, Anton. 2013. Der Unionszollkodex – des Kaisers neue Kleider?. Zeitschrift für Zölle und Verbrauchssteuern, 141–145. Zeilinger, Anton. 2013. Der Unionszollkodex – des Kaisers neue Kleider?. Zeitschrift für Zölle und Verbrauchssteuern, 141–145.
Metadaten
Titel
Kurze Einführung in das Zollrecht
verfasst von
Alexander Thoma
Robert Böhm
Ellen Kirchhainer
Copyright-Jahr
2016
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-00165-0_1