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2016 | Buch

Zoll und Umsatzsteuer

Die rechtliche Beurteilung und praktische Abwicklung von Warenlieferungen mit Drittlandsbezug

verfasst von: Alexander Thoma, Robert Böhm, Ellen Kirchhainer

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Über dieses Buch

Der internationale Warenverkehr unterliegt zahlreichen Besonderheiten in der Besteuerung. Nur eine genaue Kenntnis der einschlägigen Regelungen gewährleistet die optimale Abwicklung der Geschäfte mit dem Drittland. In diesem Werk werden die Vorschriften umfassend und praxisnah erläutert. Zahlreiche Checklisten, Beispiele und Musterformulare erleichtern den Umgang mit Finanz- und Zollbehörden.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Kurze Einführung in das Zollrecht
Zusammenfassung
Um Handelsbeschränkungen abzubauen und weltweit möglichst einheitliche Regelungen für Ein- und Ausfuhrgeschäfte zu erreichen, wurden auf internationaler Ebene die Grundlagen des Zollrechts festgelegt. Mit der Gründung des GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) im Jahre 1947 und seiner Nachfolgeorganisation, der Welthandelsorganisation (World Trade Organisation – WTO) 1994 wurde der Rahmen für entsprechende multilaterale Handelsvereinbarungen geschaffen. Die für alle WTO-Vertragsparteien geltenden Grundregeln des internationalen Handelsrechts sind im GATT-Übereinkommen enthalten. Dieses wird durch mehrere Übereinkommen (z. B. das Zollwertübereinkommen – GATT-Zollwertkodex) ergänzt. All diese internationalen Übereinkommen sind für die Mitgliedstaaten der jeweiligen Organisation verbindlich, gelten jedoch nicht direkt für die Beteiligten in den betreffenden Staaten oder Staatengemeinschaften. Sie bedürfen somit einer Umsetzung in das jeweilige Recht. Zusätzlich werden durch die Weltzollorganisation (World Customs Organisation – WCO) Empfehlungen ausgearbeitet, deren Ziel die weltweite Vereinheitlichung des Zollrechts und der Zolltarife ist. Auch diese gelten nicht direkt, sondern müssen in nationales Recht umgesetzt werden.
Alexander Thoma, Robert Böhm, Ellen Kirchhainer
2. Einfuhr von Waren aus dem Drittland
Zusammenfassung
Die Erfassung des Warenverkehrs und die damit verbundenen Maßnahmen dienen im Wesentlichen der Durchführung der Risikoanalyse, der Sicherung der Erhebung der Einfuhrabgaben und der Beachtung der Anwendung handelspolitischer Maßnahmen sowie sonstiger Verbote und Beschränkungen. Sie schaffen die Grundlage dafür, dass die Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten diesen Aufgaben überhaupt erst nachkommen können. Lediglich in wirtschaftlich unbedeutenden Fällen, wie z. B. im Reiseverkehr oder im privaten Postverkehr, sind die Maßnahmen zur Erfassung des Warenverkehrs weniger streng und kaum spürbar.
Alexander Thoma, Robert Böhm, Ellen Kirchhainer
3. Ausfuhr von Waren in das Drittland
Zusammenfassung
Im Unterschied zur umsatzsteuerlichen Betrachtungsweise knüpft das Zollrecht nicht an eine Lieferung i. S. d. § 3 Abs. 1 UStG an. Entscheidend für die Anwendung der zollrechtlichen Regelungen zum Ausfuhrverfahren ist allein die physische Warenbewegung aus dem Drittlandsgebiet. Von Belang sind demnach beispielsweise auch rechtsgeschäftslose Verbringungen von Waren ins Drittland.
Alexander Thoma, Robert Böhm, Ellen Kirchhainer
4. Die Lagerung von Drittlandswaren
Zusammenfassung
Werden Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht, sind diese unverzüglich zu der von den Zollbehörden bezeichneten Zollstelle (Eingangszollstelle in die EU) zu befördern und dort zu gestellen, Art. 38, 40 ZK. Des Weiteren ist regelmäßig eine summarische Anmeldung abzugeben, Art. 36a ZK. Nach Abgabe der summarischen Anmeldung verbleiben dem Verbringer 20 Tage (bei auf dem Seewege beförderten Waren 45 Tage) bis zur Erfüllung der Förmlichkeiten, damit die Waren einer zollrechtlichen Bestimmung zugeführt werden können, Art. 49 ZK. Zollrechtliche Bestimmung kann z. B. die überführung in den freien Verkehr sein. Bis zum Erhalt einer zollrechtlichen Bestimmung befinden sich die Waren in der vorübergehenden Verwahrung, Art. 50–53 ZK. Innerhalb dieser Verwahrung dürfen an der Ware, mit Ausnahme gewisser zur Erhaltung der Waren erforderlicher Behandlungen, keine Veränderungen vorgenommen werden.
Alexander Thoma, Robert Böhm, Ellen Kirchhainer
5. Die Be- und Verarbeitung von Gemeinschaftswaren im Drittland
Zusammenfassung
Bereits David Ricardo (1772–1823) hat in seinem Theorem der komparativen Kosten-Vorteile (auch Ricardo-Theorem) die Vorteile (Wohlstandsgewinne) durch einen funktionierenden internationalen Handel und einer damit einhergehenden internationalen Spezialisierung beschrieben. Die weitere Liberalisierung des Handels sowie die immer besser und schneller werdenden Möglichkeiten des Warentransports haben die internationale Arbeitsteilung weiter verstärkt. Immer mehr in den Fokus gerückt ist dabei die Verlagerung der Produktion in so genannte Niedriglohnländer.
Alexander Thoma, Robert Böhm, Ellen Kirchhainer
6. Die Be- und Verarbeitung von Nichtgemeinschaftswaren in der EU
Zusammenfassung
In einer Welt internationaler Arbeitsteilung verarbeiten eine Vielzahl von EU-Unternehmen Nichtgemeinschaftswaren in Form von Rohstoffen, Halbfertigprodukten oder Teilfertigfabrikate, um die daraus hergestellten Fertigwaren anschließend (teilweise) wieder zu exportieren.
Alexander Thoma, Robert Böhm, Ellen Kirchhainer
7. Das Versandverfahren
Zusammenfassung
Das zollrechtliche Versandverfahren erlaubt es, Waren ohne Erhebung von Zöllen im Zollgebiet der Gemeinschaft, in dieses hinein oder aus diesem heraus, zu befördern. Der wesentliche Vorteil des Versandverfahrens ist, dass die Zollformalitäten der endgültigen Abfertigung zum freien Verkehr räumlich verschoben werden können.
Alexander Thoma, Robert Böhm, Ellen Kirchhainer
8. Die vorübergehende Verwendung
Zusammenfassung
Das zollrechtliche Verfahren der so genannten vorübergehenden Verwendung dient dazu, eingeführte Waren (Nichtgemeinschaftswaren) unter vollständiger Befreiung von Einfuhrabgaben oder unter teilweiser Befreiung von Einfuhrabgaben im Zollgebiet der Gemeinschaft vorübergehend zu verwenden, Art. 137 ZK.
Alexander Thoma, Robert Böhm, Ellen Kirchhainer
9. Lieferungen in Freihäfen
Zusammenfassung
Freihäfen sind durch Grenzzaun vom übrigen Hafengebiet abgezäunte Bereiche. Sie haben besondere Bedeutung für die Lagerwirtschaft, da man in ihnen aus dem Drittland stammende Waren zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei lagern kann.
Alexander Thoma, Robert Böhm, Ellen Kirchhainer
10. Reihengeschäfte mit dem Drittland
Zusammenfassung
Schließen mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab und gelangt dieser Gegenstand bei der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer, liegt ein Reihengeschäft vor, § 3 Abs. 6 Satz 5 UStG.
Alexander Thoma, Robert Böhm, Ellen Kirchhainer
11. Grenzüberschreitende Kommissionsgeschäfte
Zusammenfassung
Das handelsrechtliche Kommissionsgeschäft ist ein Sonderfall der mittelbaren Stellvertretung. Gemäß § 383 HGB ist Kommissionär derjenige, der es gewerbsmäßig übernimmt, Waren oder Wertpapiere für fremde Rechnung, aber im eigenen Namen zu kaufen oder zu verkaufen. Im Innenverhältnis schließen der Kommittent und der Kommissionär einen Kommissionsvertrag, der seiner Rechtsnatur nach einem Geschäftsbesorgungsvertrag entspricht, § 675 BGB.
Alexander Thoma, Robert Böhm, Ellen Kirchhainer
12. Anhang
Zusammenfassung
Im Anhang finden Sie häufig verwendete Formulare aus der Zoll- und Umsatzsteuerpraxis.
Alexander Thoma, Robert Böhm, Ellen Kirchhainer
Metadaten
Titel
Zoll und Umsatzsteuer
verfasst von
Alexander Thoma
Robert Böhm
Ellen Kirchhainer
Copyright-Jahr
2016
Electronic ISBN
978-3-658-00165-0
Print ISBN
978-3-658-00164-3
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-00165-0