2010 | OriginalPaper | Buchkapitel
Landespolitik nach der Föderalismusreform I
verfasst von : Dr. Sven Leunig, M.A. Martin Pock
Erschienen in: Föderalismusreform in Deutschland
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.
Wählen Sie Textabschnitte aus um mit Künstlicher Intelligenz passenden Patente zu finden. powered by
Markieren Sie Textabschnitte, um KI-gestützt weitere passende Inhalte zu finden. powered by
Am 01. September 2006 traten jene Grundgesetzänderungen in Kraft, die unter dem Stichwort „Föderalismusreform I“ bekannt geworden sind. Im Rahmen dieser Reform wurden den Ländern neue Optionen eigenständiger Politikgestaltung eröffnet. Inwieweit diese Optionen bis jetzt, mehr als drei Jahre nach Inkrafttreten der Reform, von den Ländern genutzt worden sind, steht im Mittelpunkt dieses Beitrags. Nach einer knappen Darstellung der Vorgeschichte der Reform werden die Gesetzgebungskompetenzen erläutert, welche die Länder mit der Reform erhalten haben. Sodann wird untersucht, inwiefern diese in den vergangenen drei Jahren genutzt wurden, ob also, wie der hessische Ministerpräsident bereits vor Inkrafttreten der Reform im Juli 2006 verkündete, „die Entwicklung der Bundesländer zu bloßen ‚Verwaltungsprovinzen unter bundesgesetzlicher Bevormundung’ gestoppt“ worden ist (zitiert nach Euler 2006). Am Beispiel der Jugendstrafvollzugsgesetze wird geprüft, inwieweit die Nutzung von Gesetzgebungskompetenzen mit der materiellen Differenziertheit des gesetzgeberischen Outputs einhergeht. Anhand der dargestellten Ergebnisse wird schließlich die Frage beantwortet, ob in Deutschland in Zukunft mit einem höheren Grad an Diversität zu rechnen sein wird.