2017 | OriginalPaper | Buchkapitel
Gewerbeverlust
verfasst von : Andreas Dinkelbach
Erschienen in: Ertragsteuern
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Wie im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht folgt auch im Gewerbesteuerrecht aus der Abschnittsbesteuerung das Erfordernis eines interperiodischen Verlustausgleichs. Dieser kann indes gewerbesteuerlich aus verschiedenen Gründen nicht nach §10d EStG erfolgen. Bei Personenunternehmen bzw. natürlichen Personen scheidet dies schon deshalb aus, weil der Verlustabzug nach § 10d EStG systematisch erst nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte ermittelt wird, d. h. zuerst ein Verlustausgleich zwischen positiven und negativen Einkünften – innerhalb derselben Einkunftsart sowie zwischen verschiedenen Einkunftsarten – erfolgt. In den Verlustabzug nach § 10d EStG fließen somit auch nicht gewerbliche Einkünfte ein und werden zudem die Ergebnisse verschiedener – eigenständiger – Gewerbebetriebe miteinander bei der Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb verrechnet.