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1998 | OriginalPaper | Buchkapitel

Hat der Bauherr eine Mitteilungspflicht über die anrechenbaren Kosten, wenn eine ordnungsgemäße Kostenfeststellung oder ein Kostenvoranschlag nach DIN 276 nicht vorliegt?

verfasst von : Jürgen Rilling

Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren

Verlag: Vieweg+Teubner Verlag

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Statiker Berechnix sollte für Eigenheim die notwendigen Berechnungen zur Errichtung des neuen Wohnhauses erbringen. Nach Abschluß seiner Arbeiten stellt Berechnix seine Schlußrechnung. Da die Parteien keine schriftliche Vereinbarung über die anrechenbaren Kosten nach §62 Abs. 5 HOAI getroffen haben und auch eine Kostenfeststellung bzw. ein Kostenvoranschlag nicht vorlag, ermittelte Berechnix die anrechenbaren Kosten aufgrund einer Kostenschätzung. Eigenheim verweigert nun die Bezahlung, weil er meint, die Schlußrechnung des Berechnix sei aufgrund der Kostenschätzung nicht prüffähig.

Metadaten
Titel
Hat der Bauherr eine Mitteilungspflicht über die anrechenbaren Kosten, wenn eine ordnungsgemäße Kostenfeststellung oder ein Kostenvoranschlag nach DIN 276 nicht vorliegt?
verfasst von
Jürgen Rilling
Copyright-Jahr
1998
Verlag
Vieweg+Teubner Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_155

    Marktübersichten

    Die im Laufe eines Jahres in der „adhäsion“ veröffentlichten Marktübersichten helfen Anwendern verschiedenster Branchen, sich einen gezielten Überblick über Lieferantenangebote zu verschaffen.