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1986 | OriginalPaper | Buchkapitel

Fürsorgegedanke und Ordnungsgedanke zur Abgrenzung von PsychKG-Unterbringung und vormundschaftsgerichtlicher Unterbringung aus der Sicht des Vormundschaftsrichters

verfasst von : Prof. Dr. med. Manfred Bergener

Erschienen in: Die zwangsweise Unterbringung psychisch Kranker

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Wie bereits oben erwähnt, bezieht sich die Unterbringung nach den Vorschriften des PsychKG allein auf den Gefährdungstatbestand. Dabei wird in der Tradition der geschichtlichen Entwicklung aus einer sicherheitspolizeilichen Betrachtung heraus auf die Gefahrenabwehr für die Allgemeinheit und/oder den Einzelnen abgestellt (vgl. § 1 Ziff. 3 PsychKG NW). Demgegenüber liegt das Schwergewicht der Unterbringung durch Vormund oder Pfleger in der Fürsorge für den Kranken. Maßgebend für Erteilung, Versagung und Dauer der Unterbringungsgenehmigung gemäß § 1631 b, 1800 BGB ist allein das Wohl des Betroffenen.

Metadaten
Titel
Fürsorgegedanke und Ordnungsgedanke zur Abgrenzung von PsychKG-Unterbringung und vormundschaftsgerichtlicher Unterbringung aus der Sicht des Vormundschaftsrichters
verfasst von
Prof. Dr. med. Manfred Bergener
Copyright-Jahr
1986
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-06704-8_8

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