2017 | OriginalPaper | Buchkapitel
Allgemeiner Teil
verfasst von : Hans-Werner Nordhues
Erschienen in: Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV 2017)
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Durch die Grundgesetzänderung zum 1. September 2006 wurde auch der Bereich „Wasserhaushalt“ Teil der konkurrierenden Gesetzgebung (Artikel 74 Absatz 1 Nummer 32 des Grundgesetzes [GG]). Der Bund kann nunmehr auf diesem Gebiet Vollregelungen treffen. Das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009 (BGBl. I, S. 2585) füllt diese neue Kompetenz aus und schafft zugleich die Grundlage für entsprechende konkretisierende Regelungen des Bundes auf Verordnungsebene. Eine grundlegende und sowohl für die Wirtschaft als auch die Verwaltung bedeutende Regelung auf dieser neuen Grundlage ist das Recht des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen.