2018 | OriginalPaper | Buchkapitel
Kapitel: Urheberrecht – Die Rechte und Pflichten der Kreativen und der Verwerter
verfasst von : Alexander Unverzagt, Claudia Gips
Erschienen in: Handbuch PR-Recht
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Zahlreiche Tätigkeiten in der Öffentlichkeitsarbeit und der Unternehmenskommunikation unterliegen in Deutschland einem urheberrechtlichen Schutz gem. dem deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG) und dabei insbesondere den §§ 2 ff. UrhG. Dabei soll in diesem Zusammenhang auch klargestellt werden, dass nicht der PR-Berater, der Fotograf und die anderen Kreativen aufgrund ihrer Berufsausbildung oder gar ihrer Bezeichnung als »Redenschreiber« etc. einen gesetzlichen Schutz haben, sondern sie diesen allein aufgrund der Tätigkeiten und der damit verbundenen kreativen Ergebnisse, sogenannte Werke, erhalten.