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2024 | OriginalPaper | Buchkapitel

7. Prozessanalysen zur digitalen Transformation der Arbeitswelt in den Ländern

verfasst von : Alexander Berzel

Erschienen in: Policy-Dynamiken im Exekutivföderalismus

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

In diesem Abschnitt geht es darum, die zuvor gesammelten Erkenntnisse einer empirischen Prüfung zu unterziehen und den Schritt von der statischen Beobachtung zum dynamischen Policy-Making zu vollziehen. Inwiefern lassen sich die beiden Hypothesen aus der Vorstudie in den Handlungen von Landesregierungen aufzeigen: Was lässt sich zum Mechanismus der Handlungsspielräume sagen, was zur Wirkung von Governance? Was kann auf Basis konkreter Prozesse der Gestaltung der digitalen Transformation der Arbeitswelt zur Nutzung von Handlungsspielräumen durch die Landesregierungen gesagt werden?

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Fußnoten
1
Das bedeutet nicht, dass wirtschaftspolitische Entscheidungen weniger untersuchenswert wären. Ganz im Gegenteil sind die Identifikation von innovationsfördernden Rahmenbedingungen und die Kooperation von Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik elementar.
 
2
Der Vergleich basiert auf Interviews, die zwischen Mai und September 2020 geführt wurden.
 
3
Mitte 2021 ist diese Überführung abgeschlossen, die Thematik einem eigenständigen Referat 42 „Digitale Gesellschaft“ zugeordnet.
 
4
Die selbstverständlich einen Faktor darstellt und folgend noch in den Mittelpunkt rückt.
 
5
Ein Teil dieses Projekts ist auch das Teilprojekt des Einheitlichen Europäischen Ansprechpartners (EAP), das den Prozess, den Antrag auf Anerkennung von Berufsqualifikationen als mit einem in Deutschland geregelten Beruf gleichwertig prüfen zu lassen, digitalisieren und deutlich beschleunigen soll. Dieses Projekt ist in der Digitalstrategie dem Digitalen Raum „Wirtschaft & Arbeitswelten“ zugeordnet und zeigt die Art und Weise, wie die Handlungsfeldgovernance in Hamburg derzeit gedacht ist.
 
6
Allerdings muss dabei auch berücksichtig werden, dass diese Weiterbildungsanbieter*innen nicht nur berufliche, sondern auch allgemeine und politische Weiterbildung anbieten können.
 
7
Hier ist zudem zu fragen, ob es um die Vermittlung von Digitalisierung als Inhalt im Sinne von „Learning to use information and communications technology (ICT)“ geht oder um den Einsatz digitaler Medien zum Lernen („Using ICT to learn“). Auch diese Unterscheidung geht bei der Diskussion rund um das Buzzword der ‚Digitalkompetenzen‘ häufig unter.
 
8
Da die Gesprächspartner*innen in den Prozessanalysen anonymisiert werden, wird in Abschnitt 7 für Singular-Konstruktionen das generische Femininum gewählt. Dies lässt keinen Rückschluss auf das tatsächliche Geschlecht der jeweiligen Gesprächspartner*innen zu.
 
9
Zur Erinnerung: In der bayerischen Digitalstrategie wird formuliert: „Digitale berufliche Weiterbildung soll Bayern vor anderen Regionen auszeichnen.“ (Bayerische Staatsregierung 2015, S. 82)
 
10
Hierunter werden die Angebote der Deutschen Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung, der Katholischen Erwachsenenbildung Deutschland Bundesarbeitsgemeinschaft e. V. sowie dem Gewerkschaftlichen Träger Bundesarbeitskreis Arbeit und Leben e. V. gefasst.
 
11
Dabei können durch Bildungspendeln zwar besonders starke Ausreißer nach unten abgeschwächt werden, der Nordosten Bayerns zählt jedoch dennoch als Region zu den angebotsschwächeren (vgl. Schrader/Martin 2018, S. 23).
 
12
Im Zuge dieser Arbeit wird für die Rolle der Begriff der Policy-Entrepreneurin genutzt. Gerade bei der Initiative hin zum „Pakt für die Berufliche Weiterbildung 4.0“ kann argumentiert werden, dass Müller eher der Rolle einer Policy-Brokerin entspricht, deren kritische Funktion im Verhandeln zwischen konfliktären Akteur*innen und dem Einbinden dieser Gruppen besteht. Allerdings ist die Rolle a) eine doppelte und b) typisch für die Anwendung des MSA auf parlamentarische Systeme wie das der Bundesrepublik. Doppelt ist die Rolle deshalb, weil sie danach weiterhin die im Pakt entwickelten Policies regierungsintern durchsetzen und mit den entsprechenden Haushaltsmitteln unterfüttern muss. Typisch für parlamentarische Systeme ist, dass Policy-Entrepreneur*innen nur selten mit eigenen Vorschlägen auftreten, sondern ihre Rolle meist darin besteht, die Ideen externer Akteur*innen aufzugreifen und durch kluge Taktiken den politischen Prozess so zu nutzen, dass diese Ideen erfolgreich auf die Agenda und durch die Entscheidungsarenen gelangen. Zohlnhöfer/Huß (vgl. 2016, S. 184) zeigen dies in ihrer Übertragung des MSA auf den deutschen Fall; aufgrund der hohen Relevanz von Parteien im deutschen politischen System sind es Minister*innen (oder hohe Parteifunktionär*innen) die von außen herangetragenen Ideen als Policy-Entrepreneur*innen weitertragen. Zudem ist der Broker-Begriff nicht so etabliert wie der des Entrepreneurs, wie Kingdon (2014, S. 183) selbst zeigt, wenn er beide Termini zunächst unter der Entrepreneur-Rolle fasst und dann darauf verweist, dass „[s]ometimes, the two activities are combined in a single person; at other times, entrepreneurs specialize, as in the instance of one pushing from an extreme position and another negotiating the compromises.“
 
13
Leider war im Zuge dieser Arbeit kein Gespräch mit dem StMD möglich. Eine Anfrage diesbezüglich wurde negativ beschieden. Die Gespräche mit den weiteren Akteur*innen der bayerischen Arbeitsmarktpolitik verstärkten aber den Eindruck einer hybriden Diskurs- und Querschnittsfunktion, ohne als zentrale Entscheidungsinstanz wahrgenommen zu werden.
 
14
Lediglich im Gespräch mit einer Akteurin der bayerischen Arbeitsmarktpolitik wurde das Thema aufgegriffen, allerdings sei der Bedarf von den anderen Paktpartner*innen nicht geteilt worden (vgl. Interview BY 2).
 
15
Hierbei soll gezielt die „intensivierte[] Verknüpfung der Arbeitsmarkt- und Qualifizierungsberatung für Betriebe mit der Lebensbegleitenden Berufsberatung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ erprobt werden (vgl. auch für eine ausführlichere Beschreibung der anderen Maßnahmen Pakt für berufliche Weiterbildung 4.0 2018, S. 4 f.).
 
16
Zu diesen zählen Beeinflussung der Bundes- sowie der europäischen Ebene, Ausführung von Bundesgesetzen, Nutzung von Landeskompetenzen, Ergänzende Handlungspotenziale durch eigene Ressourcen sowie Verwaltungsstruktur und -organisation.
 
17
Dies galt für die initiale Projektphase, danach kamen alle rechtsfähigen Träger als Zuwendungsempfänger in Frage und beispielsweise in Form von Volkshochschulen auch zum Zuge. Ab 2022 soll das Projekt verstetigt und in eine Förderrichtlinie übertragen werden.
 
18
Dies ist in Rheinland-Pfalz beispielsweise durch den sogenannten Ovalen Tisch etabliert, einem dauerhaft und bei der Ministerpräsidentin verankerten Netzwerk von Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften. Auch in Brandenburg gibt es solche Runden, wie im nächsten Abschnitt thematisiert wird.
 
19
Aber z. B. das mittlerweile in die institutionelle Förderung übernommene Beratungs- und Informationsangebot „Service Weiterbildung Brandenburg“ wird auf diesem Weg finanziert.
 
20
Wobei man hinzufügen muss, dass dies auch als Reaktion auf eine Prüfung des Landesrechnungshofs zurückgeht, da die vorherige Einzelfallprüfung auf Qualifizierungsbedarfe der Betriebe zu enormen zusätzlichen Kosten geführt hatte (vgl. Landesrechnungshof Brandenburg 2019, S. 153–161).
 
21
Ein solcher Vergleich kann, wie bereits ausgeführt, nicht eins-zu-eins vorgenommen werden, können den unterschiedlichen Finanzquellen der Arbeitsmarktpolitik der Länder doch unterschiedliche Strategien zugrunde liegen. Dennoch ist der Unterschied zwischen Brandenburg und den anderen drei Ländern dieser Prozessanalysen eben aufgrund der unterschiedlichen Fördergebietskategorien einschlägig.
 
22
Interessanterweise gab es 2014 mit der ersten schwarz-grünen Hessischen Landesregierung unter Ministerpräsident Volker Bouffier Bestrebungen, die unterschiedlichen arbeitsmarktpolitischen Kompetenzen zu bündeln, wie im damaligen Koalitionsvertrag nachzulesen ist: „Die Programme der Beschäftigungsförderung, Eingliederung, beruflichen Bildung und Ausbildung der verschiedenen Ministerien werden (..) zusammengeführt.“ (vgl. Hessische Landesregierung 2014, S. 82)
 
23
Ein weiteres Element des Plans war die Verbesserung der digitalen Bildung für Benachteiligte unter anderem mit einem digitalen Berufswahlpass für Smartphones.
 
24
Für den Szenarienprozess wurden zwei Beratungsunternehmen (ScMI AG und foresightlab) sowie eine ehemalige Kommunalbürgermeisterin als Moderatorin engagiert.
 
25
Es führte an dieser Stelle zu weit, auf die genaue Methodik der Szenarioanalyse und die Abfolge der inhaltlichen Schritte in den Workshops einzugehen, vgl. dafür aber Jürgensmeier/Schulz-Montag 2020.
 
26
Disclaimer: Der Verfasser dieser Arbeit war zwischen Juli 2020 und September 2021 als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einem entsprechenden Projekt an der Uni Kassel beschäftigt. Seit Oktober 2021 besteht eine Beschäftigung im HMSI. Alle Gespräche und Textarbeiten in diesem Abschnitt waren zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen.
 
Metadaten
Titel
Prozessanalysen zur digitalen Transformation der Arbeitswelt in den Ländern
verfasst von
Alexander Berzel
Copyright-Jahr
2024
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-43699-5_7

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