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Erschienen in: Raumforschung und Raumordnung |  Spatial Research and Planning 1/2012

01.02.2012 | Wissenschaftlicher Beitrag

Deutsche Arbeitsmarktregionen – Neuabgrenzung nach den Kreisgebietsreformen 2007–2011

verfasst von: Prof. Dr. Reinhold Kosfeld, Dipl.-Ök. Alexander Werner

Erschienen in: Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning | Ausgabe 1/2012

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Zusammenfassung

Für regionalökonomische Fragestellungen sind als regionale Untersuchungseinheiten Funktionalregionen zu bilden. Regionale Arbeitsmärkte zeichnen sich durch enge Pendlerverknüpfungen innerhalb des Arbeitsmarktes und eine große Abgeschlossenheit gegenüber anderen regionalen Arbeitsmärkten aus. Aufgrund steten Wandels in der Wirtschafts- und Pendlerstruktur eines Landes ist von Zeit zu Zeit eine Neuabgrenzung und Aktualisierung von Arbeitsmärkten notwendig. Im Besonderen ist eine Neuabgrenzung für Deutschland wichtig, da die Basis der Arbeitsmärkte, die administrativen Kreise in Deutschland, in den letzten Jahren durch Kreisgebietsreformen verändert wurde. Frühere Arbeitsmarktabgrenzungen sind daher nicht mehr mit den neuen Kreisgrenzen vereinbar. Als Abgrenzungsmethode wird die schiefwinklige Faktorenanalyse mit Oblimin-Rotation auf die Pendlerverflechtungen in Deutschland angewendet. Zusätzlich werden Nebenbedingungen im Hinblick auf die Pendeldistanz berücksichtigt, wodurch sowohl die Homogenität der Arbeitsmarktregionen verbessert als auch die Pendeldistanz innerhalb der Arbeitsmarktregionen auf zumutbare Pendeldistanzen begrenzt wird. Für Deutschland werden auf diese Weise 141 regionale Arbeitsmarktregionen abgegrenzt.

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Fußnoten
1
Bei einer täglichen Arbeitszeit von weniger als sechs Stunden ist im Sozialgesetzbuch III (§ 121) eine Pendeldistanz von maximal 60 min vorgesehen. Bei längeren täglichen Arbeitszeiten liegt die zumutbare einfache Pendelzeit bei 75 min. Sind in einer Region unter vergleichbaren Arbeitnehmern längere Pendelzeiten üblich, kann dieses Kriterium weiter aufgeweicht werden. Die vorliegende Abgrenzung orientiert sich daher an der unteren Grenze der zumutbaren Pendeldistanz. Dies ist auch bei Arbeitsmarktabgrenzungen für die „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ üblich (vgl. beispielsweise Binder/Schwengler2006: 9).
 
2
Die Pendlerzahlen auf Kreisebene wurden von der Bundesagentur für Arbeit zum Stichtag 30. Juni 2009 erhoben. In Mecklenburg-Vorpommern wurden mit Hilfe der Ein- und Auspendlerdaten der alten Kreisabgrenzung sowie der entsprechenden Gemeindedaten die Pendlerzahlen für die neue Kreisabgrenzung geschätzt.
 
3
Die Pendeldistanzen stammen aus dem Erreichbarkeitsmodell des Bundesinstituts für Stadt-, Bau- und Raumforschung (BBSR) und wurden freundlicherweise für diese Analyse zur Verfügung gestellt (vgl. http://www.bbr.bund.de/nn_21360/BBSR/DE/Raumbeobachtung/Komponenten/Erreichbarkeitsmodell/erreichbarkeitsmodell__node.html, letzter Zugriff am 18.07.2011). Die Pendeldistanz gibt die Pkw-Fahrzeit zwischen dem geographischen Zentrum zweier Kreisregionen wieder. Unberücksichtigt bleibt bei diesen Daten jedoch, dass weder die Bevölkerung noch die Arbeitsstätten nicht im geographischen Zentrum einer Region geballt, sondern über die Fläche verteilt sind. Des Weiteren bestehen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, insbesondere der Bahn, weitere Pendelmöglichkeiten. Daher kann die tatsächliche Fahrzeit der Pendler von den hier näherungsweise verwendeten Werten zum Teil merklich abweichen.
 
4
Für Sachsen-Anhalt, wo durch die Kreisgebietsreform Kreise zerschnitten wurden, werden die Umrechnungsfaktoren des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (2010: 12) genutzt. In Sachsen wurden Kreise bei der Kreisgebietsreform lediglich aggregiert, sodass die bevölkerungsproportionale Umrechnung direkt aus den Bevölkerungsdaten auf Kreisebene erfolgt. In Mecklenburg-Vorpommern beruht die Umrechnung auf eigenen Schätzungen mit Hilfe der Einwohnerzahlen von Kreisen und Gemeinden im Jahr 2008.
 
5
In 12 Regionen ist der Reallohn in der herausgelösten Region größer als im jeweiligen Zentrum; hier wird weiterhin die Pendeldistanz von 45 min als maximal zulässiger Wert festgesetzt.
 
6
Im Anhang ist eine Zuordnungsübersicht zu finden, bei der den Arbeitsmarktregionen die entsprechenden Kreise zugeordnet werden.
 
Literatur
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Metadaten
Titel
Deutsche Arbeitsmarktregionen – Neuabgrenzung nach den Kreisgebietsreformen 2007–2011
verfasst von
Prof. Dr. Reinhold Kosfeld
Dipl.-Ök. Alexander Werner
Publikationsdatum
01.02.2012
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning / Ausgabe 1/2012
Print ISSN: 0034-0111
Elektronische ISSN: 1869-4179
DOI
https://doi.org/10.1007/s13147-011-0137-8

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