2018 | OriginalPaper | Buchkapitel
Altersgrenzen – theoretische Überlegungen und empirische Befunde zur Beendigung von Erwerbsarbeit und Ehrenamt
verfasst von : Harald Künemund, Claudia Vogel
Erschienen in: Arbeit im Alter
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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In unserer Gesellschaft wird eine Vielzahl von Altersgrenzen als Mindestaltersoder Höchstaltersgrenzen in unterschiedlicher Weise gesetzlich oder z. B. in Satzungen geregelt. Im Schulgesetz Berlin ist z. B. festgelegt, dass Kinder mit Beginn eines Schuljahres schulpflichtig werden, die das sechste Lebensjahr vollendet haben (SchulG Berlin § 42, Absatz 1). Im Grundgesetz steht zur Wahl des Bundespräsidenten: „Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat“ (GG Art 54, Absatz 1).