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Erschienen in: Raumforschung und Raumordnung |  Spatial Research and Planning 4/2011

01.08.2011 | Bericht aus Forschung und Praxis

Volkswirtschaftliche und raumordnungspolitische Aspekte der Widmungsabgabe nach dem Entwurf zur Novelle zum Tiroler Raumordnungsgesetz

verfasst von: Dr. Robert Wieser, Prof. Dr. Wilfried Schönbäck

Erschienen in: Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning | Ausgabe 4/2011

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Zusammenfassung

Ein im Sommer 2010 von der Tiroler Landesregierung präsentierter Entwurf zur Novelle des Tiroler Raumordnungsgesetzes sah unter anderem die Einführung einer Widmungsabgabe in Höhe von 10 % des Widmungsgewinnes bei aufwertenden Widmungen vor. Das Aufkommen aus der Widmungsabgabe sollte dem Tiroler Bodenfonds zufließen, welcher dazu angehalten gewesen wäre, die ihm zufließenden Gelder zum Ankauf zusätzlicher Grundstücke zur Unterstützung des sozialen Wohnbaus in Tirol einzusetzen. Der Entwurf ist in Folge des starken Widerstandes vor allem der Gemeinden nicht beschlossen worden. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den volkswirtschaftlichen und raumordnungspolitischen Aspekten der vorgeschlagenen Regelungen und Maßnahmen. Untersucht werden bodenökonomische, wohnungsökonomische, institutionelle und verteilungspolitische Fragen.

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Fußnoten
1
§ 36a (7) der Novelle enthielt eine Symmetrieregelung, wonach bei Rückwidmungen zur vormals bestehenden Widmung eine erhobene Widmungsabgabe, auf Antrag des Grundstückseigentümers, wieder zurückgezahlt werden sollte. Weiters sollte eine erhobene Widmungsabgabe anteilsmäßig zurückbezahlt werden, wenn sich durch eine neuerliche Widmung (Umwidmung) eine Minderung des ortsüblichen Verkehrswertes ergibt. Für den Rückzahlungsanspruch sollte eine spezielle Verjährungs- und Abschlagsregelung (§ 36a (8)) gelten. Für die Widmungsabgabe samt Nebengebühren sollte auf dem jeweiligen Grundstück ein gesetzliches Pfandrecht haften.
 
2
Die Widmungsgewinne im Fall von Umwidmungen in Sonderflächen (beispielsweise Einkaufszentren) waren aufgrund der hohen Wertdifferenzen unterschiedlicher Nutzungen in diesem Bereich pauschal nicht schätzbar (TROG Novelle, Erläuternde Bemerkungen 2010: 12). Es dürfte sich aber um eine ähnliche Größenordnung wie im Wohnbausegment handeln.
 
3
Aus der Quelle musste die ungenaue Klassifizierung der Grundstückspreise übernommen werden.
 
4
Der Wohnungsaufwand umfasst nach der Definition der Statistik Austria die Wohnungsmiete bzw. die Annuität bei Eigentum sowie die Betriebskosten.
 
5
Unter dem Begriff „Bauerwartungsland“ wird hier im ökonomischen Sinne Grünland oder Freiland verstanden, für das eine Umwidmung in Bauland wahrscheinlich ist, auch wenn die Wahrscheinlichkeit sehr gering sein kann. Engere Definitionen finden sich in der ÖNORM B 1802 oder in der deutschen Wertverordnung (WertV) vgl. Bienert/Funk (2007: 203 f.).
 
6
Die Preiselastizität der Nachfrage ist das Verhältnis zwischen der relativen Veränderung der Nachfrage nach einem Gut und der relativen Veränderung des Preises, die die Nachfrageänderung verursacht. Kurz gesagt, sie zeigt, wie stark die Nachfrage reagiert, wenn sich der Preis um einen bestimmten Prozentsatz verändert. Ist die Reaktion „stark“, so spricht man von elastischer Nachfrage. Ist sie „schwach“, so spricht man von unelastischer Nachfrage. In der Regel ist die Nachfrage nach elementaren Gütern des Lebens eher preisunelastisch. Dies gilt beispielsweise für Wohnen, Gesundheit, Ernährung, Energie, Verkehr. In diesen Bereichen liegt die Preiselastizität zumeist im Bereich von etwa −0,3 bis −0,5.
 
7
Ausnahmen bilden die Arbeiten von Glaeser und Gyourko (2003), Salvi (2004) und Wieser (2008), welche mit Hilfe von hedonischen Bodenpreismodellen die Wirkungen von Bauordnung und Flächenwidmung auf die Bodenpreise untersuchen.
 
8
In der Schweiz haben die Kantone den bundesgesetzlichen Auftrag, einen angemessenen Ausgleich von Vor- und Nachteilen sicherzustellen. Zum Teil wird dies durch Grundstücksgewinnsteuern erreicht. Diese beziehen sich aber auf sämtliche Mehrwerte, nicht nur die staatsinterventionsbedingten. Nur zwei Kantone, Basel-Stadt und Neuenburg, haben spezifische Abschöpfungsinstrumente bzw. Ausgleichsmechanismen eingeführt (vgl. Markstein 2004: 99 f.). Waber (2010) berichtet zur aktuellen Diskussion in der Schweiz.
 
9
Gegen Ende der 1990er Jahre haben die Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Versuch unternommen, den Regierungsentwurf des BauROG 1998 um Regelungen zur Einführung eines „Planwertausgleichs“ zu ergänzen. „Im Rahmen des Planwertausgleichs sollten 70 % der planungsbedingten Bodenwerterhöhung als Abgabe von den planungsbegünstigten Grundstückseigentümern erhoben werden (Junker 2010: Seite 33).“
 
10
Unter Vertragsraumordnung versteht man die Kombination von Flächenwidmung mit privatrechtlichen Verträgen zwischen Grundeigentümern und Gemeinde zu dem Zweck, die politisch beabsichtigte Nutzung der einzelnen Grundstücke, wie sie in der Flächenwidmung zum Ausdruck kommt und durch sie allein aber voraussichtlich nicht oder nur teilweise erreichbar ist, tatsächlich zu realisieren (ähnlich Amt der Niederösterreichischen Landesregierung 2007: 4).
 
11
Persönlichen Gesprächen mit Tiroler Bodenmarktexperten zufolge hätte das Aufkommen sogar 20 Mio. € oder mehr betragen.
 
12
Bei Eigentumswohnungen und Eigenheimen, die der Veräußerer seit der Anschaffung mindestens zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz benutzt hatte, ist die Spekulationsfrist auf zwei Jahre reduziert. Unentgeltliche Erwerbe werden durchgerechnet. Eine 10 %-Minderung ab dem fünften Jahr gilt bei unbebauten Grundstücken.
 
13
Einen guten Überblick zu den neueren Erkenntnissen der ökonomischen experimentellen Verhaltensforschung gibt Traurig (2009).
 
Literatur
Zurück zum Zitat Amt der Niederösterreichischen Landesregierung (2007): Motivenbericht zur 17. Novelle zum NÖ Raumordnungsgesetz 1976 (NÖ ROG 1976) vom 19. Juni 2007 (RU1-RO-2/018-2005). Sankt Pölten. Amt der Niederösterreichischen Landesregierung (2007): Motivenbericht zur 17. Novelle zum NÖ Raumordnungsgesetz 1976 (NÖ ROG 1976) vom 19. Juni 2007 (RU1-RO-2/018-2005). Sankt Pölten.
Zurück zum Zitat ARGE ALP – Arbeitsgemeinschaft Alpenländer (2000): Mobilisierung von Bauland in der ARGE ALP. Projektbericht. Innsbruck. ARGE ALP – Arbeitsgemeinschaft Alpenländer (2000): Mobilisierung von Bauland in der ARGE ALP. Projektbericht. Innsbruck.
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Zurück zum Zitat Lechner, J. (2006): Der Planungswertausgleich – Theoretische und praktische Aspekte einer Bodenwertabschöpfung. In: Kurswechsel 3, 38-49. Lechner, J. (2006): Der Planungswertausgleich – Theoretische und praktische Aspekte einer Bodenwertabschöpfung. In: Kurswechsel 3, 38-49.
Zurück zum Zitat Markstein, M. (2004): Instrumente und Strategien zur Baulandentwicklung und Baulandmobilisierung in Deutschland, Österreich und der Schweiz – ein methodischer Vergleich mit Entwicklungsvorschlägen für das Instrumentarium zur Baulandentwicklung in Deutschland. Dissertation an der Technischen Universität München. Online unter: http://tumb1.biblio.tu-muenchen.de/publ/diss/bv/2004/markstein.pdf (letzter Zugriff am 29.06.2011). Markstein, M. (2004): Instrumente und Strategien zur Baulandentwicklung und Baulandmobilisierung in Deutschland, Österreich und der Schweiz – ein methodischer Vergleich mit Entwicklungsvorschlägen für das Instrumentarium zur Baulandentwicklung in Deutschland. Dissertation an der Technischen Universität München. Online unter: http://​tumb1.​biblio.​tu-muenchen.​de/​publ/​diss/​bv/​2004/​markstein.​pdf (letzter Zugriff am 29.06.2011).
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Zurück zum Zitat Waber, B. (2010): Mehrwertabgabe bei Einzonungen mobilisiert die Kantone. In: Neue Zürcher Zeitung vom 09.11.2010, 21. Waber, B. (2010): Mehrwertabgabe bei Einzonungen mobilisiert die Kantone. In: Neue Zürcher Zeitung vom 09.11.2010, 21.
Zurück zum Zitat Wieser, R. (2008): Marktbewertung struktureller Eigenschaften der Wiener Wohnbaulandgrundstücke, Mietwohnhäuser und Eigenheime. Wien. = IFIP Working Paper 2/2008. Online unter: http://www.ifip.tuwien.ac.at/publikationen.htm (letzter Zugriff am 29.06.2011). Wieser, R. (2008): Marktbewertung struktureller Eigenschaften der Wiener Wohnbaulandgrundstücke, Mietwohnhäuser und Eigenheime. Wien. = IFIP Working Paper 2/2008. Online unter: http://​www.​ifip.​tuwien.​ac.​at/​publikationen.​htm (letzter Zugriff am 29.06.2011).
Metadaten
Titel
Volkswirtschaftliche und raumordnungspolitische Aspekte der Widmungsabgabe nach dem Entwurf zur Novelle zum Tiroler Raumordnungsgesetz
verfasst von
Dr. Robert Wieser
Prof. Dr. Wilfried Schönbäck
Publikationsdatum
01.08.2011
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Raumforschung und Raumordnung | Spatial Research and Planning / Ausgabe 4/2011
Print ISSN: 0034-0111
Elektronische ISSN: 1869-4179
DOI
https://doi.org/10.1007/s13147-011-0106-2

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