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14.05.2013 | Luft | Schwerpunkt | Online-Artikel

Straßenlärm bleibt auch bei Elektrofahrzeugen

verfasst von: Julia Ehl

1:30 Min. Lesedauer

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Elektroautos haben den Ruf deutlich leiser als herkömmliche Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren zu sein. Das Umweltbundesamt widerlegt diese Annahme im Positionspapier "Kurzfristig kaum Lärmminderung durch Elektroautos".

Der Straßenlärm wird grundsätzlich durch Reifen-Fahrbahn-Geräusche und durch Antriebsgeräusche verursacht. Reifen-Fahrbahn-Geräusche sind unabhängig von der Antriebsart. Bei einem PKW ist das Reifen-Fahrbahn-Geräusch schon ab 25 km/h dominant, so dass durch Elektroantriebe nur bei geringen Geschwindigkeiten eine verminderte Lärmbelästigung messbar ist.

Bei Mopeds und Motorrädern fallen Reifen-Fahrbahn-Geräusche nicht ins Gewicht. Das Antriebsgeräusch ist immer die vorherrschende Lärmquelle, so dass hier der Elektroantrieb starke Verbesserungen hinsichtlich der Lärmverursachung erbringen würde. Allerdings ist der Anteil an motorisierten Zweirädern im Gesamtverkehr so klein, dass die Verbesserung statistisch nicht ins Gewicht fällt. Jürgen Stoffregen befasst sich in seinem Buchkapitel "Trends und zukünftige Anforderungen im Motorradbau" auch mit der Realisierbarkeit von Elektroantrieben für Motorräder. Dabei weist er als eine maßgebliche Schwierigkeit auf die erforderliche Größe der Batterie hin, die alleine durch ihr Gewicht problematisch ist.

Bei LKW und Bussen kommen nur Sonderfahrzeuge wie Müllfahrzeuge, Busse des Öffentlichen Personennahverkehrs und Nutzfahrzeuge, die nur innerstädtisch eingesetzt werden, für einen Antrieb mit Elektromotor in Betracht, da eine elektrische Motorisierung für schwere LKW derzeit technisch schwierig und wirtschaftlich unattraktiv ist. Bei diesen Sonderfahrzeugen ist die Lärmverminderung durch Elektroantrieb jedoch deutlich messbar und auch wirtschaftlich interessant, da eine erhebliche Verbrauchsminderung durch Bremsenergierückgewinnung erzielt werden kann.

Als Fazit lässt sich feststellen, dass die Annahme "Elektrofahrzeuge vermindern die Lärmbelästigung" zum jetzigen Stand nur in Sonderfällen zutrifft, dort aber auch wirtschaftlich interessant ist.

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