2002 | OriginalPaper | Buchkapitel
Mega Trends des Deutschen Arbeitsrechts
verfasst von : Klaus Armbrüster
Erschienen in: Führungskräfte-Handbuch
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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DerGesetzgebersetzt im Arbeitsrecht trotz großer Regelungsdichte nur Rahmenbedingungen. Mit dem am 1. Januar 1900 im damaligen Deutschen Reich in Kraft getretenen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) regelte der Gesetzgeber innerhalb des Vertragsrechts den Dienstvertrag und den Werkvertrag. Beide haben zum Inhalt den Verkauf menschlicher Arbeitskraft. Im Laufe der Zeit erließ der Gesetzgeber eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, die arbeitsrechtliche Bestimmungen enthalten. Im Gegensatz aber zum Recht des Bürgerlichen Gesetzbuches oder des Handelsrechts hat der Gesetzgeber es bisher an einer zusammenfassenden Kodifikation fehlen lassen, so dass man im Bereich des Arbeitsrechts eine gesetzliche Rechtszersplitterung wie auf kaum einem anderen Rechtsgebiet vorfindet. Nahezu jeder arbeitsrechtliche Regelungsinhalt ist in einem eigenen Gesetz untergebracht bzw. jede einzelne schutzwürdige Arbeitnehmergruppe wurde mit Schutzbestimmungen in einem eigenen Gesetz versehen.