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1998 | OriginalPaper | Buchkapitel

Muß der Bauunternehmer die Bodenverhältnisse prüfen, wenn in der Ausschreibung der Baugrund eindeutig nach DIN 18300 in Bodenklassen vorgegeben ist?

verfasst von : Jürgen Rilling

Erschienen in: Baurechtsberater Bauunternehmer

Verlag: Vieweg+Teubner Verlag

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Protzig möchte ein Mehrfamilienhaus errichten. Dazu schließt er mit Bauunternehmer Baufix einen Bauvertrag. In der Ausschreibung war der Baugrund eindeutig nach DIN 18300 in Bodenklassen vorgegeben. Als Baufix mit den Bauarbeiten begann, mußte er feststellen, daß andere Bodenverhältnisse, als in der Ausschreibung angegeben, vorlagen. Dies führte zu erheblichen Erschwernissen. Folge davon war ein finanzieller Verlust für Baufix. Diesen wollte er von Bauherr Protzig ersetzt haben. Protzig meint jedoch, Bauunternehmer Baufix hätte selbst Baugrunduntersuchungen anstellen müssen.

Metadaten
Titel
Muß der Bauunternehmer die Bodenverhältnisse prüfen, wenn in der Ausschreibung der Baugrund eindeutig nach DIN 18300 in Bodenklassen vorgegeben ist?
verfasst von
Jürgen Rilling
Copyright-Jahr
1998
Verlag
Vieweg+Teubner Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_37

    Marktübersichten

    Die im Laufe eines Jahres in der „adhäsion“ veröffentlichten Marktübersichten helfen Anwendern verschiedenster Branchen, sich einen gezielten Überblick über Lieferantenangebote zu verschaffen.