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1998 | OriginalPaper | Buchkapitel

Muß der potentielle Haftungsnachfolger ein durchgeführtes Beweissicherungsverfahren gegen sich gelten lassen?

verfasst von : Jürgen Rilling

Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren

Verlag: Vieweg+Teubner Verlag

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Berechnix, Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft Nordstraße, hatte gegen einen Bauhandwerker ein Beweissicherungsverfahren betrieben. Darin hatte er ein Gutachten erstellen lassen. Da jedoch der Handwerker kein Vermögen hatte, kam für die Eigentümer lediglich ein Anspruch gegen Berechnix aus seiner substantiellen Haftung heraus in Frage. Berechnix meint nun, er müsse das Gutachten, das er seinerzeit im Beweissicherungsverfahren gegen den Bauhandwerker verlangt hatte, nicht gegen sich gelten lassen.

Metadaten
Titel
Muß der potentielle Haftungsnachfolger ein durchgeführtes Beweissicherungsverfahren gegen sich gelten lassen?
verfasst von
Jürgen Rilling
Copyright-Jahr
1998
Verlag
Vieweg+Teubner Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_30

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