1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Muß der potentielle Haftungsnachfolger ein durchgeführtes Beweissicherungsverfahren gegen sich gelten lassen?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Berechnix, Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft Nordstraße, hatte gegen einen Bauhandwerker ein Beweissicherungsverfahren betrieben. Darin hatte er ein Gutachten erstellen lassen. Da jedoch der Handwerker kein Vermögen hatte, kam für die Eigentümer lediglich ein Anspruch gegen Berechnix aus seiner substantiellen Haftung heraus in Frage. Berechnix meint nun, er müsse das Gutachten, das er seinerzeit im Beweissicherungsverfahren gegen den Bauhandwerker verlangt hatte, nicht gegen sich gelten lassen.