1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Muß der Tagelohnzettel die durchgeführten Arbeiten nachvollziehbar beschreiben?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Handwerker Röhrich wurde von Eigenheim beauftragt, die Sanitärinstallation zu tätigen. Röhrich schickte deshalb seine beiden Angestellten Max und Moritz auf die Baustelle. Nach Abschluß der Arbeiten stellte Röhrich seine Schlußrechnung. Diese erscheint Eigenheim zu hoch. Insbesondere die abgerechneten Stunden erscheinen ihm überzogen. Röhrich hingegen verweist auf die von seinen Arbeitern ihm ausgefertigten Stundenzettel. Auf diesen heißt es regelmäßig „Arbeiten nach Angabe“. Eigenheim meint, diese Zettel seien ohne Wert, da aus ihnen nicht hervorgehe, wieviel Zeit die Arbeiter für welche Arbeiten benötigten. Sind die Tagelohnzettel tatsächlich unzureichend?