1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Muß der Unternehmer Bedenken gegen eine Leistungsausführung anmelden, wenn der Bauherrn die fehlerhafte Leistung in Kauf nimmt?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Bauunternehmer
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Eigenheim hat den Ingenieur Berechnix mit der Planung seines Eigenheims betraut. Bei der Durchsicht der Pläne wurde Eigenheim klar, daß die Leistung des Berechnix fehlerhaft war. Dennoch beauftragt er den Bauunternehmer Baufix mit der Verwirklichung dieser Pläne. Dieser führt die entsprechenden Arbeiten aus. Als nun das Gebäude steht, ist Eigenheim enttäuscht. Die Mängel haben sich größer ausgewirkt, als er dachte. Er verlangt nun Schadenersatz vom planenden Berechnix.