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1998 | OriginalPaper | Buchkapitel

Muß der Unternehmer Bedenken gegen eine Leistungsausführung anmelden, wenn der Bauherrn die fehlerhafte Leistung in Kauf nimmt?

verfasst von : Jürgen Rilling

Erschienen in: Baurechtsberater Bauunternehmer

Verlag: Vieweg+Teubner Verlag

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Eigenheim hat den Ingenieur Berechnix mit der Planung seines Eigenheims betraut. Bei der Durchsicht der Pläne wurde Eigenheim klar, daß die Leistung des Berechnix fehlerhaft war. Dennoch beauftragt er den Bauunternehmer Baufix mit der Verwirklichung dieser Pläne. Dieser führt die entsprechenden Arbeiten aus. Als nun das Gebäude steht, ist Eigenheim enttäuscht. Die Mängel haben sich größer ausgewirkt, als er dachte. Er verlangt nun Schadenersatz vom planenden Berechnix.

Metadaten
Titel
Muß der Unternehmer Bedenken gegen eine Leistungsausführung anmelden, wenn der Bauherrn die fehlerhafte Leistung in Kauf nimmt?
verfasst von
Jürgen Rilling
Copyright-Jahr
1998
Verlag
Vieweg+Teubner Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_44

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