1992 | OriginalPaper | Buchkapitel
Neokorporatismus
verfasst von : Helmut Voelzkow
Erschienen in: Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Enthalten in: Professional Book Archive
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Mit dem Begriff Neokorporatismus wird die Einbindung („Inkorporierung“) von organisierten Interessen in Politik und ihre Teilhabe an der Formulierung und Ausführung von politischen Entscheidungen bezeichnet. Der Neokorporatismus-Begriff knüpft an den älteren Begriff des „Korporativismus“ an, der sich auf eine nach Ständen gegliederte Gesellschaft bzw. eine ständestaatliche Ordnung der Gesellschaft bezog und die Übertragung öffentlicher Gewalt auf gesellschaftliche Organisationen („Korporationen“) bezeichnete. In der BRD wurde der Begriff in den 70er Jahren in Anlehnung an den angelsächsischen Begriff „Corporatism“ als Neokorporatismus wieder aufgegriffen. Die begriffliche Anbindung wird damit begründet, daß ungeachtet der vielfältigen Unterschiede in der Gesellschaftsordnung den vorstaatlichen Organisationen bzw. den organisierten Interessen in der vor-bürgerlichen Gesellschaft ebenso wie in den entwickelten demokratischen Wohlfahrtsstaaten eine „intermediäre“ Stellung zwischen Individuum und Staat zukommt, in der sie einerseits die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber dem Staat repräsentieren, andererseits aber auch politische Vereinbarungen und Zugeständnisse gegenüber ihren Mitgliedern zu vertreten und durchzusetzen haben.