2003 | OriginalPaper | Buchkapitel
Parallele zur Gefährdungshaftung
verfasst von : Silke Bender
Erschienen in: Ökonomische Analyse der öffentlich-rechtlichen Störerhaftung
Verlag: Deutscher Universitätsverlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Die öffentlich-rechtliche Störerhaftung soll ökonomisch analysiert werden, indem eine Parallele zur zivilrechtlichen Gefährdungshaftung gezogen wird. Das zivilrechtliche Haftungsrecht hat durch die ökonomische Theorie des Rechts eine umfangreiche Untersuchung erfahren. Diese Erkenntnisse zur ökonomischen Analyse des Haftungsrechts sollen — soweit möglich — übertragen werden. Hierzu wird die öffentlich-rechtliche Verantwortlichkeit in diesem Kapitel zunächst dem zivilrechtlichen Haftungsregime aus Gefahrdung gegenübergestellt. Dabei soll untersucht werden, ob die Störerhaftung als Gefährdungshaftung betrachtet werden kann. Hierbei ist auf die unterschiedliche Ausgestaltung der Haftung für das eigene Verhalten, aber auch auf das Verhalten des Aufsichtspflichtigen bzw. Betreuers sowie des Geschäftsherrn Rücksicht zu nehmen (§ 4 MEPolG). Ferner ist die Zustandsverantwortlichkeit als Haftung für eine Sache zu betrachten, die an die rechtliche oder tatsächliche Sachherrschaft anknüpft, § 5 MEPolG. Im zweiten Teil der Arbeit wird dann die Analyse folgen, inwieweit eine derartige Ausgestaltung der Haftung, aus der Perspektive der ökonomischen Theorie des Rechts, sinnvoll erscheint (Kapitel 7).