1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Patronage
verfasst von : Wilhelm Nöth
Erschienen in: Wörterbuch der Mikropolitik
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Enthalten in: Professional Book Archive
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Patronage bezeichnet ein nicht primär an Leistungen und Verdiensten orientiertes, sondern von Begünstigung und Protektion beherrschtes Förderungsund Ausleseverfahren von Positionsinhabern im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Bereich. Sie kann ebenso von Individuen wie auch von Institutionen ausgeübt werden. Die Ämterpatronage ist eine besondere Form der Patronage nur insoweit, als sie sich auf öffentliche Ämter bezieht und damit gegen die Regeln des Berufsbeamtentums verstößt. Patronage wird von Inhabern von Herrschaftspositionen und besonders von Interessenverbänden aller Art ausgeübt (von ADAC bis Zentralverband XY).