1994 | OriginalPaper | Buchkapitel
Pensions- und Hinterbliebenenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung
verfasst von : Professor Dr. Fritz Isenbart, Professor Dr. Hans Münzner
Erschienen in: Lebensversicherungsmathematik für Praxis und Studium
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Unter Pensionsversicherung wird meist die Kombination von Invalidenrente und Altersrente oder auch die Invalidenrente allein verstanden, während man die von den privaten Versicherungsgesellschaften betriebene Einzelrentenversicherung nicht dazurechnet. Auch werden die Witwen- und Waisenrenten in die Pensionsversicherung einbezogen. Hauptkennzeichen der Pensionsversicherungsmathematik ist die Betrachtung der Lebendengesamtheiten unter dem Gesichtspunkt der Aktivität (Erwerbsfähigkeit) und Invalidität (Erwerbsunfähigkeit). Bei der Definition der Invalidität bleiben im folgenden medizinische und juristische Probleme außer acht, ebenso quantitative Unterschiede und Reaktivierungen, d. h., mit Invalidität ist hier immer dauernde und vollständige Erwerbsunfähigkeit gemeint.