1999 | OriginalPaper | Buchkapitel
Pflegesicherung in Österreich
verfasst von : Hans-Christian Mager, Nils Manegold
Erschienen in: Pflegebedürftigkeit und Pflegesicherung in ausgewählten Ländern
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Enthalten in: Professional Book Archive
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In Österreich hat in den vergangenen Jahren, wie in anderen Ländern Europas, die Zahl älterer Menschen, die in ihren Möglichkeiten zur selbständigen Lebensführung nicht nur (vorübergehend) eingeschränkt, sondern dauernd auf die Hilfe und Pflege Dritter angewiesen sind, zugenommen. Obwohl im Rahmen des sozialen Sicherungssystems Pflegebedürftigkeit nicht als eigenständiger Schutztatbestand definiert war und kein allgemeines und umfassendes Pflegesicherungssystem existierte, hatte eine Mehrheit der Pflegebedürftigen Anspruch auf pauschalierte Geldleistungen aus verschiedenen Sicherungssubsystemen. Wurde stationäre Pflege in einer speziellen Einrichtung notwendig und konnten die Pflegebedürftigen aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögenssituation die Kosten hierfür nicht oder nur zum Teil selbst tragen, waren sie häufig auf die (finanzielle) Unterstützung durch Angehörige oder die Sozialhilfe angewiesen. Die zunehmende Sozialhilfeabhängigkeit wiederum führte zu Finanzierungsproblemen, da ein zunehmend größer werdender Anteil der finanziellen Ressourcen der Sozialhilfeträger für die Versorgung Pflegebedürftiger aufgewendet werden mußte. In einem Gliedstaatsvertrag (Pflege-Vereinbarung, vgl. Bundesgesetzblatt BGB1 1993/866) haben sich im Jahr 1993 Bund und Länder in Österreich verpflichtet, „im Rahmen der ihnen verfassungsrechtlich zugeordneten Kompetenzbereiche ein umfassendes Pflegeleistungssystem an Geld- und Sachleistungen zu schaffen“. Mit dem am 1. Juli 1993 in Kraft getretenen Bundespflegegeldgesetz (BPGG) und den Landespflegegeldgesetzen (LPGG) wurde die Pflegesicherung in Österreich schließlich vollständig neu geregelt.