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01.10.2022 | Recht + Steuern
Recht + Steuern
Erschienen in: Bankmagazin | Ausgabe 10/2022
Einloggen, um Zugang zu erhaltenAuszug
Im Rahmen eines Verfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) hatte der Bundesgerichtshof (BGH) über die Richtigkeit von Prospektangaben eines Immobilienfonds zu entscheiden. Im Prospekt waren Prognosen zur künftigen Entwicklung des Immobilienmarkts enthalten. Der BGH betonte, dass wesentliche Prognosen über die Entwicklung des Anlageobjekts Basis einer Anlageentscheidung sind und deshalb ein zutreffendes und vollständiges Bild zu vermitteln haben. Ein Prospekt dürfe eine optimistische Zukunftsentwicklung annehmen, sofern im Zeitpunkt seiner Erstellung die rechtfertigenden Tatsachen sorgfältig ermittelt sind und die darauf gestützte Prognose vertretbar ist. Insoweit komme dem Emittenten ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum für die Prognose zu. Diese müsse sich lediglich an den vom BGH aufgestellten Kriterien orientieren und lasse sich nur dahin gehend gerichtlich nachvollziehen.
© new look casting/Getty Images/iStock
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