Zusammenfassung
BetroffenenrechtUm den Schutz natürlicher Personen effektiv zu gewährleisten, werden den betroffenen Personen durch die DSGVO verschiedene Rechte gewährt. Im Vergleich zur EG-Datenschutzrichtlinie treffen den Verantwortlichen nicht nur verstärkte Informationspflichten, sondern er wird auch neue oder gestärkte Rechte der betroffenen Personen gewährleisten müssen, wie bspw. das Recht auf Datenübertragbarkeit oder das „Recht auf Vergessenwerden“. Unternehmen sollten sich ihre neuen Verpflichtungen zeitnah vergegenwärtigen und effektive Mechanismen und interne Prozesse zur Beantwortung von Anfragen der betroffenen Personen zur Ausübung ihrer Rechte umsetzen. Die Nichtbeantwortung einer solchen Anfrage kann nach der DSGVO zur Verhängung von erheblichen Bußgeldern führen. Dieses Kapitel enthält Einzelheiten zu den verschiedenen Betroffenenrechten, einschließlich Praxishinweisen. Dabei wurden auch die nationalen Einschränkungen der Betroffenenrechte im BDSG-neu berücksichtigt.