Zusammenfassung
AufsichtsbehördeDie DSGVO führt Verfahrensänderungen ein, die Unternehmen bei der Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden berücksichtigen sollten. Bisher konnte es der Fall sein, dass Unternehmen mit mehreren Aufsichtsbehörden gleichzeitig interagieren mussten. Um die Unternehmen von dieser Belastung zu befreien, führt die DSGVO einen One-Stop-Shop ein, gemäß dem eine federführende Aufsichtsbehörde aus dem Kreis der betroffenen Aufsichtsbehörden bestimmt wird, die dem Unternehmen als ausschließliche Anlaufstelle dienen soll. Um Interessenkonflikte zwischen den betroffenen Aufsichtsbehörden zu vermeiden und das Risiko einer inkohärenten Anwendung der DSGVO innerhalb der EU zu minimieren, werden Mechanismen zur Zusammenarbeit und Kohärenz in der Verordnung eingeführt. Dieses Kapitel beschreibt, nach welchen Kriterien die zuständige Aufsichtsbehörde bestimmt wird und wie der One-Stop-Shop, die Zusammenarbeit sowie das Kohärenzverfahren funktionieren.