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1998 | OriginalPaper | Buchkapitel

Reicht ein bloßer Hinweis auf die Geltung der VOB/B, um diese wirksam in den Vertrag einzubeziehen?

verfasst von : Jürgen Rilling

Erschienen in: Baurechtsberater Bauunternehmer

Verlag: Vieweg+Teubner Verlag

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Reiner Schwäbli wendet sich an den Bauunternehmer Baufix und beauftragt diesen, ihm ein Haus zu errichten. In dem Bauvertrag heißt es: Es gilt die VOB/B. Nach Fertigstellung der Arbeiten, jedoch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist, fordert er Schwäbli unter Hinweis auf §12 VOB/B auf, den Rohbau insoweit abzunehmen. Schwäbli versäumt die im §12 Nr. 1 genannte Frist von 12 Werktagen. Da Schwäbli in der Folgezeit einige Mängel entdeckt, möchte er Mängelbeseitigungs- bzw. Schadenersatzansprüche geltend machen. Baufix verweist auf den Bauvertrag, welcher wiederum die VOB/B mit einbezieht. Baufix verweist hier insbesondere auf §12 Nr. 1, wonach der Auftraggeber binnen 12 Tagen verpflichtet ist, das Werk abzunehmen.

Metadaten
Titel
Reicht ein bloßer Hinweis auf die Geltung der VOB/B, um diese wirksam in den Vertrag einzubeziehen?
verfasst von
Jürgen Rilling
Copyright-Jahr
1998
Verlag
Vieweg+Teubner Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_94

    Marktübersichten

    Die im Laufe eines Jahres in der „adhäsion“ veröffentlichten Marktübersichten helfen Anwendern verschiedenster Branchen, sich einen gezielten Überblick über Lieferantenangebote zu verschaffen.