1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Reicht ein bloßer Hinweis auf die Geltung der VOB/B, um diese wirksam in den Vertrag einzubeziehen?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Bauunternehmer
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Reiner Schwäbli wendet sich an den Bauunternehmer Baufix und beauftragt diesen, ihm ein Haus zu errichten. In dem Bauvertrag heißt es: Es gilt die VOB/B. Nach Fertigstellung der Arbeiten, jedoch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist, fordert er Schwäbli unter Hinweis auf §12 VOB/B auf, den Rohbau insoweit abzunehmen. Schwäbli versäumt die im §12 Nr. 1 genannte Frist von 12 Werktagen. Da Schwäbli in der Folgezeit einige Mängel entdeckt, möchte er Mängelbeseitigungs- bzw. Schadenersatzansprüche geltend machen. Baufix verweist auf den Bauvertrag, welcher wiederum die VOB/B mit einbezieht. Baufix verweist hier insbesondere auf §12 Nr. 1, wonach der Auftraggeber binnen 12 Tagen verpflichtet ist, das Werk abzunehmen.