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10.11.2023 | Reporting | Kompakt erklärt | Online-Artikel

Pflichten und Folgen der externen Unternehmensrechnung

verfasst von: Angelika Breinich-Schilly

2:30 Min. Lesedauer

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Die Finanzberichte belegen, wie es um die Geschäfte von Unternehmen steht. In der externen Unternehmensrechnung laufen die hierfür nötigen Informationen zusammen. Der Beitrag erklärt kompakt, was alles dazu gehört.

Der handelsrechtliche Jahresabschluss hat verschiedene Funktionen: Anteilseignern zeigt er, mit welcher Dividendenzahlung sie rechnen können. Zugleich werden aufgrund der Daten die an den Fiskus zu entrichtenden Steuern ermittelt. "Daneben dient der Jahresabschluss auch der Dokumentation des Unternehmensgeschehens. Der Gesetzgeber verfolgt über diese Funktionen das rechtspolitische Ziel des Gläubigerschutzes", heißt es im Buch "Allgemeine Betriebswirtschaftslehre" zur Rechnungslegung nach HGB.

Die externe Unternehmensrechnung umfasst dabei "alle Informationssysteme, die an unternehmensexterne Adressaten, wie Investoren, Gläubiger, Kunden, Lieferanten, Konkurrenten und die Öffentlichkeit, gerichtet sind", fassen es Alfred Wagenhofer, Ralf Ewert und Georg Schneider im gleichnamigen Buch zusammen. 

Finanzberichterstattung ist ein wesentliches Element

Als wesentlicher Bereich der externen Unternehmensrechnung gilt die Finanzberichterstattung, deren Ergebnis im Jahresabschluss in Form des Einzelabschlusses oder Konzernabschlusses mündet. "Der Jahresabschluss soll 'ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage' (§ 264, Abs. 2 HGB) des Unternehmens vermitteln", führen die Springer-Autoren aus. 

Hierzu gehören eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung, eine Kapitalflussrechnung sowie ein Anhang mit Erläuterungen und sonstigen Angaben. Zudem ist die Aufstellung eines Lageberichts, in dem der Geschäftsverlauf und die Lage des Unternehmens dargestellt werden, Pflicht.

Regelmäßig richtet sich die Unternehmensrechnung neben dem Management und Anteilseignern auch an Investoren, mögliche Käufer, Banken und andere Kapitalgeber, Geschäftspartner wie Lieferanten oder Kunden, die Beschäftigten, aber auch an Konkurrenten, Finanzbehörden und die allgemeine Öffentlichkeit. 

Pflichten aus dem WpHG

Laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) müssen börsennotierte Unternehmen nach den §§ 114 ff. Wertpapierhandelsgesetz, kurz WpHG, grundsätzlich 

  • eine "Hinweisbekanntmachung veröffentlichen, aus der ersichtlich wird, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Finanzbericht öffentlich zugänglich ist", in dem sie diesen an die Medien zur europaweiten Verbreitung weiterleiten;
  • die Hinweisbekanntmachung der Bafin mitteilen; 
  • den Finanzbericht im Internet öffentlich zur Verfügung stellen und 
  • die "Hinweisbekanntmachung sowie den jeweiligen Finanzbericht an das Unternehmensregister zur Speicherung" übermitteln.

Rechtliche Wirkung der Rechnungslegung

Laut Wagenhofer, Ewert und Schneider sind an die Rechnungslegung rechtliche Auswirkungen in ganz unterschiedlichen Bereichen geknüpft: Hierzu gehören unter anderem 

  • die Bemessung der Dividenden, die an die Aktionäre ausgeschüttet werden, 
  • die Ermittlung der Rücklagen nach dem Aktiengesetz, 
  • die Gewinnabführung als auch die Verlustübernahme, wenn etwa in einem Konzernkonstrukt ein Gewinnabführungsvertrag vorliegt, 
  • Vorstandspflichten im Fall eines Verlusts in Höhe der Hälfte des Grundkapitals sowie
  • die Höhe von Einkommens- und Körperschaftsteuer, die an den Staat abgeführt werden muss.

"Es gibt aber auch rechtliche Regelungen, die den Anschein erwecken, dass sie an die Rechnungslegung anknüpfen, dies jedoch nicht tun", so die Springer-Autoren. So sei der Überschuldungstatbestand im Insolvenzrecht grundsätzlich unabhängig vom Buchwert des Eigenkapitals in der Bilanz. "Insbesondere kann eine buchmäßige Überschuldung vorliegen, die jedoch nicht insolvenzrechtlich relevant ist."

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