2000 | OriginalPaper | Buchkapitel
Sprachpflegerische Aspekte der Fachsprache des Rechts unter Berücksichtigung der Ergebnisse der empirischen Untersuchung
verfasst von : Birgit Eckardt
Erschienen in: Fachsprache als Kommunikationsbarriere?
Verlag: Deutscher Universitätsverlag
Enthalten in: Professional Book Archive
Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.
Wählen Sie Textabschnitte aus um mit Künstlicher Intelligenz passenden Patente zu finden. powered by
Markieren Sie Textabschnitte, um KI-gestützt weitere passende Inhalte zu finden. powered by
Wie die empirische Untersuchung gezeigt hat, treten im gerichtlichen Ehescheidungsverfahren zahlreiche Kommunikationsstörungen sowohl zwischen Anwalt und Mandanten als auch zwischen Richter und Parteien auf. Die Analyse hat weiterhin gezeigt, daß ein Teil dieser Probleme in der Natur des Gerichtsprozesses begründet liegt: „Die gerichtliche Entscheidung bezieht nur den rechtlich relevanten, weil subsumtionsfähigen Teil des Streits ein und übersetzt dadurch komplexe Wirklichkeit in entscheidbare Sachverhalte. Die von den Betroffenen erlebte tatsächliche soziale Wirklichkeit mit all den vielen persönlichen Problemen wird dabei in großen Teilen ausgeblendet. Gerade diese sind es aber, die die Beteiligten am meisten und in allererster Linie beschäftigen.“513 Auf diese emotionalen Probleme, die sich sprachlich oft als Kommunikationsschwierigkeiten auf der Beziehungsebene niederschlagen, nimmt das gerichtliche Verfahren keine Rücksicht: „Gerichtliche Entscheidungen bedingen ein Entweder-Oder. Was die eine Partei gewinnt, ist gleichzeitig der Verlust der anderen („Null-Summen-Spiel“). Ein Ergebnis, welches die Interessen beider Seiten fördert („Win-Win-Situation“), ist nicht möglich. Das ist angelegt im Strukturprinzip des gerichtlichen Verfahrens, bei dem es dem Inhalt nach um die Durchsetzung von durch Gesetze bestimmte Positionen geht.“514 Diese Vorgehensweise stellt zwar formaljuristisch den Rechtsfrieden wieder her, bei den Streitparteien bleibt jedoch oft ein schaler Beigeschmack zurück. Sie haben nicht selten das Gefühl, daß ihre eigentlichen Probleme nur unzureichend thematisert und eine Entscheidung über ihre Köpfe hinweg getroffen wurde: „In der familienrichterlichen Praxis ist dieses Dilemma häufig Grund für - teilweise massive - Auseinandersetzungen über von der persönlichen Ebene auf die juristische Sachebene verlagerte Streitthemen; ausgelöst durch den nicht thematisierten, darunterliegenden und die eigentliche Ursache des Streits bildenden Konflikt.