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30.09.2014 | Bankenaufsicht | Schwerpunkt | Online-Artikel

Kommt die Pflichtberatung für Kontoüberzieher?

verfasst von: Eva-Susanne Krah

2:30 Min. Lesedauer

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Eine neue Gesetzesinitiative will den Dispozinssätzen an den Kragen. Doch Banken sollen nicht nur ihre Konditionen transparenter machen, sondern auch zu Gesprächen mit Dauerüberziehern verdonnert werden.

Geht es nach Bundesverbraucher- und Justizminister Heiko Maas (SPD), müssen Banken und Sparkassen bald per Gesetz mit Kunden, die ihr Konto notorisch überziehen, persönliche Gespräche führen. Darin sollen die Geldinstitute zu günstigeren Finanzierungsmöglichkeiten beraten, wie "Süddeutsche Zeitung" und "N-TV" berichten. Ziel ist, den Kunden damit "Wege aus der Dispofalle" aufzuzeigen.

Die neue Vorgabe soll die Kreditinstitute außerdem dazu verpflichten, ihre Dispozinssätze auf ihrer Website zu veröffentlichen. Dies sorge für mehr Wettbewerb über sinkende Zinsen, glaubt Maas. Seine Idee steht nicht das erste Mal zur Debatte. Der Koalitionspolitiker wagt den erneuten Vorstoß, "da bislang alle Mahnungen seitens der Bundesregierung nichts geholfen haben", wie er der "Bild am Sonntag" sagte.

Zweifel am Geschäftsmodell der Banken

Aktuelle Zinssätze von bis zu 14 Prozent bezeichnet der Minister als "völlig überzogen". Er zweifelt an den Geschäftsmodellen von Banken, die auf derart hohe Dispozinsen angewiesen sind. "Finanztest" hatte vor Kurzem die Konditionen für Dispokredite von 1.500 Banken verglichen und war einmal mehr auf große Unterschiede gestoßen.

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Uwe Fröhlich, Präsident des Bundesverbands der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR), sieht die geplante Gesetzesinitiative kritisch. Gegenüber "Bankmagazin" sagte er, die Kreditinstitute in Deutschland setzten sich bereits heute bei Anzeichen einer dauerhaften Nutzung des Dispositionskredites oder bei geduldeter Überziehung mit dem Kunden in Verbindung. Es sei im Eigeninteresse der Geldhäuser, kosten- und personalintensive Zwangsmaßnahmen zu verhindern. Dem Kunden würden entsprechend seiner Bonität Umschuldungsangebote unterbreitet. "Gesetzliche Beratungspflichten – insbesondere bei entsprechender Dokumentationspflicht – führen hingegen lediglich zu mehr Bürokratie und zwangläufig höheren Kosten", ist Fröhlich überzeugt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK), ein Zusammenschluss der fünf großen deutschen Bankenverbände unter Federführung des BVR, hatte nach einer Anhörung vor dem Rechts- und Verbraucherausschuss des Deutschen Bundestags vom 24. September ein Positionspapier zur Dispozinssituation veröffentlicht.

Kunden sollen das gesamte Paket beurteilen

Mit Blick auf mehr Transparenz betont Fröhlich, dass der BVR seinen Mitgliedsbanken bereits im Juni 2013 empfohlen habe, ihre Dispozinsen auch im Internet zu kommunizieren. Bei der Wahl ihres Kreditinstituts sollten die Kunden aus seiner Sicht "alle Leistungen rund um das Girokonto im Blick haben und nicht nur auf den Dispozins schauen. Auch Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass nicht allein der Dispozins, sondern die Kosten und Leistungen für das Gesamtpaket eines Girokontos maßgeblich sind".

Gleichwohl bleibt die ständige Diskussion um Dispokredite nicht ohne Wirkung. Wie "Bankmagazin" in einem Beitrag berichtete, haben Institute wie die ING-Diba oder die Fidor Bank seit der Leitzinssenkung von Juli ihre Konditionen nach unten korrigiert.

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