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20.01.2014 | Bankenaufsicht | Schwerpunkt | Online-Artikel

Auf die Wortwahl achten

verfasst von: Stefanie Hüthig

2:30 Min. Lesedauer

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Ein Urteil rügt die Verwendung auslegungsbedürftiger Begriffe in der Anlageberatung. Das sollte Banken aufhorchen lassen. Denn viele Institute arbeiten mit den Bezeichnungen, die die Commerzbank teuer zu stehen kommen.

Die Begriffe „Wachstum“ und „Chance“ kosten die Commerzbank 44.000 Euro nebst Zinsen. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat in einem Rechtsstreit zwischen einem Anleger und dem Kreditinstitut zugunsten des Kunden entschieden (18. Dezember 2013, Az.: 9 U 52/13). Der Rechtsbeistand des Klägers, Peter Gundermann von der Tübinger Tilp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, glaubt, dass das Urteil „weitreichende Bedeutung“ habe, „denn das OLG Stuttgart hat als soweit ersichtlich erstes Obergericht die von Banken regelmäßig verwendeten Risikokategorie-Begriffe wie „Wachstum“ oder „Chance“ kritisch hinterfragt“. Gundermann geht davon aus, „dass vielen Bankkunden unter Verwendung auslegungsbedürftiger Begriffe zu Risikokategorien nicht zu ihnen passende Strategien und Musterdepots empfohlen wurden.“

Das OLG habe nicht nur geprüft, ob die Wortwahl zur Risikobereitschaft des Anlegers passe, heißt es in der Mitteilung der Anwaltsgesellschaft. Vielmehr habe das Gericht erwogen, „ob aus der Wortwahl eine berechtigte Erwartungshaltung des Anlegers erwachsen musste“. Die Begriffe „Wachstum“ und „Chance“ hätten dem Anleger ein zu geringes Risiko suggeriert.

Das Landgericht Hechingen als Vorinstanz hatte nicht auf Schadenersatz entschieden. Auf Berufung hob das OLG dieses Urteil auf. Die Revision zum Bundesgerichtshof lies es nicht zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Commerzbank zwischenzeitlich Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hat.

Gefordert sind mehr Produktklarheit und Verständlichkeit

Nicht nur bei der Einteilung ihrer Kunden in Risikokategorien müssen Banken und ihre Produktlieferanten auf ihr Wording achten. So zitierte Bankmagazin-Autorin Susanne Schneider bereits 2007 Experten, die die mangelnde Produktwahrheit bzw. -klarheit bei der Namensgebung von Investmentfonds kritisierten. Zwar stecke dahinter nicht immer Absicht oder ein böser Wille. Aber mit der Verwirrung trage die Fondsindustrie „ganz sicher nicht“ dazu bei, dass Anleger Chancen und Risiken unterschiedlicher Anlageprodukte und Investmentstile gegeneinander abwägen können. Für eine langfristige Kundenzufriedenheit wäre das allerdings wichtig.

Bei Versicherern sind Dokumente und Unterlagen oft „für Laien nicht geeignet und schwer, teilweise sogar sehr schwer verständlich“. Nur in den Produktbroschüren gebe es Lichtblicke. Diese Einschätzung gab Desiree Schubert von der Versicherungs-Netzwerk AMC Finanzmarkt GmbH im vergangenen Jahr gegenüber Autorin Schneider ab. AMC hatte gemeinsam mit Communication Lab Versicherungsunterlagen auf Verständlichkeit hin überprüft. Einige Versicherer wie die SV Sparkassenversicherung und die Arag wollen das Problem angehen.

Problematisch sind laut Experten zum Beispiel:

  • Zu viele Fremdwörter,

  • veraltete obrigkeitsstaatliche Ausdrücke wie „gewähren“,

  • Abkürzungen ohne Erläuterung der Langform,

  • zu lange Sätze und

  • Schachtelsätze.

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