2001 | OriginalPaper | Buchkapitel
Staatliche Verwaltungsvorschriften im Sozialversicherungs- und im Arbeitsförderungsrecht
verfasst von : Dr. Andreas Hänlein
Erschienen in: Rechtsquellen im Sozialversicherungsrecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Die Gesetze des Sozialversicherungsrechts sehen gelegentlich vor, daß Bundesminister mit Zustimmung des Bundesrates „allgemeine Verwaltungsvorschriften“ erlassen. Auch im Arbeitsförderungsrecht gibt es eine entsprechende gesetzliche Regelung. Die meisten dieser „Ermächtigungen“ sind nur verständlich vor dem Hintergrund der früheren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Art. 84 Abs. 2 und 85 Abs. 2 GG. Nach diesen Regelungen kann die Bundesregierung „allgemeine Verwaltungsvorschriften“ auch zu solchen Materien erlassen, bei denen die Ausführung der Gesetze Sache der Bundesländer ist, sei es als landeseigene, sei es als Bundesauftragsverwaltung. Nach einem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1969 bezogen sich diese Ermächtigungen auf die Bundesregierung als Kollegium1. Allerdings war es nach Auffassung des Gerichts möglich, diese Kompetenzen durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates auf einzelne Bundesminister zu übertragen2. Von dieser ihm gerichtlich eröffneten Option hat der Gesetzgeber vielfach Gebrauch gemacht. Auch das Sozialversicherungs- und das Arbeitsförderungsrecht bieten Beispiele hierfür.