2003 | OriginalPaper | Buchkapitel
Steuerlehre
verfasst von : Andreas Oestreicher
Erschienen in: Internationales Management
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.
Wählen Sie Textabschnitte aus um mit Künstlicher Intelligenz passenden Patente zu finden. powered by
Markieren Sie Textabschnitte, um KI-gestützt weitere passende Inhalte zu finden. powered by
Mit Besteuerung werden die Vorgänge bezeichnet, die aus dem Tatbestand der Erhebung von Steuern resultieren. Zu nennen sind hier in erster Linie die Steuerzahlungen, das sind alle Ein- und Auszahlungen, die durch das Steuerrecht bedingt sind (Steuern und steuerliche Nebenleistungen, wie zum Beispiel Zinsen, Säumniszuschläge oder Zwangsgelder). Erfasst werden daneben aber auch alle Arbeitsleistungen, die der Steuerpflichtige im Zusammenhang mit seiner Erfüllung der Besteuerungsansprüche zu erbringen hat („Tax Compliance“). Beispiele sind die Pflicht zur Erstellung von Steuererklärungen oder die erst im Rahmen des Gesetzes zum Abbau von Steuervergünstigungen eingeführten Aufzeichnungspflichten im Zusammenhang mit der Dokumentation der verrechneten Entgelte für konzerninterne Lieferungen und Leistungen (§§ 90 Abs. 3; 162 Abs. 3, 4 AO; 22 EGAO). Diese Arbeitsleistungen lassen sich in aller Regel nur mit großem Aufwand erfassen und bewerten, so dass ihr Einfluss auf die Entscheidungen des Unternehmens gewöhnlich nicht im Einzelnen untersucht wird. Gleichwohl bleiben in der betrieblichen Praxis die lokal verschiedenen Anforderungen oder das Klima in Betriebsprüfungen bei den Entscheidungen der Unternehmen nicht ohne Bedeutung.