Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Verschonungsregel im Erbschaftsteuergesetz ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Eine Entscheidung, die viele Unternehmen schockt.
Die Entscheidung wurde von vielen Unternehmen bereits gefürchtet. Nun ist sie da: Die Verschonungsregel im Erbschaftsteuergesetz ist nicht verfassungsgemäß.
Bisher konnten Unternehmenserben von der Verschonungsregel profitieren. Vorausgesetzt, der Betrieb wurde fünf Jahre lang fortgeführt und die Lohnsumme in dem Zeitraum weitgehend stabil gehalten. Dann wurden 85 Prozent der Steuerschuld erlassen. Bei einer entsprechenden Fortführung von sieben Jahre, musste sogar gar keine Erbschaftsteuer bezahlt werden. Unternehmen, die nur bis zu 20 Mitarbeiter beschäftigen, waren von der Lohnsummenklausel befreit.
Verschonungsregel hat Betriebe bisher entlastet
Der Bundesfinanzhof war der Ansicht, dass diese Regelung Unternehmenserben ungleich bevorzugt. Und übergab die Sache deshalb an das Bundesverfassungsgericht. Privatpersonen werden schließlich für ein Erbe nicht unerheblich vom Finanzamt zur Kasse gebeten. Medien berichten, dass Unternehmen in den letzten Jahren gute 100 Millionen Euro gespart hätten. Ist das gerecht? Eine Frage, die polarisiert.
Entscheidung: Fluch oder Segen?
Doch für viele Betriebe stellen sich jetzt existenzielle Fragen: Was kommt nun? Welche erbschaftsteuerlichen Belastungen könnten durch eine Unternehmensnachfolge auf sie zukommen? Und wie soll das finanziert werden? Ist der Weg zur Bank die Lösung? Oder müssen sogar Mitarbeiter entlassen werden? Andere Stimmen waren bereits bisher von der erbschaftsteuerlichen Regelung nicht überzeugt. Durch die Motivation, Erbschaftsteuer zu sparen – vorausgesetzt die Lohnsummenklausel und Fortführungsregelung werden erfüllt - seien viele Betriebe unflexibel in ihrem Geschäftsmodell. Und dies für 5 oder gar 7 Jahre.
Wolfgang Schäuble hat bereits im Vorfeld der Entscheidung reagiert und versucht, besorgte Unternehmer zu beruhigen. Laut Focus will Schäuble über neue Gesetzespläne die Erbschaftsteuerentlastung bewahren. Experten glauben: Selbst wenn entsprechende Pläne umgesetzt werden könnten, wird die Erbschaftsteuerbelastung definitiv steigen. Was im Moment bleibt, ist Verunsicherung.