Erfüllt ein Unternehmen seine steuerlichen Pflichten nicht ordnungsgemäß, droht neben dem Ärger mit dem Finanzamt auch ein massiver Imageverlust. Umso wichtiger ist es, dass Tax Compliance-Systeme etabliert werden.
Wie schnell eine leichtfertige Steuerverkürzung vorliegen kann, musste in einem aktuellen Urteilsfall des Bundesfinanzhofs ein Arztehepaar feststellen. Hier wurde der Gewinn der Arztpraxis in der Gewinnfeststellungserklärung richtig angegeben und hälftig auf die Eheleute verteilt. In der Einkommensteuererklärung wurden die entsprechenden Einkünfte des Ehemannes zutreffend mit der Hälfte des Gewinns, die Einkünfte der Ehefrau jedoch nur mit einem Viertel erklärt. Der Bundesfinanzhof vertrat die Ansicht, dass hier eine leichtfertige Steuerverkürzung vorliegt. Schließlich hätte den Eheleuten der Fehler auffallen müssen - spätestens nach Erhalt des Steuerbescheids.
Grenzen der steuerlichen Gestaltungsmaßnahmen einhalten
Der Fall zeigt, wie wichtig es ist - auch wenn mehrere Steuererklärungen abgegeben werden - dass die einzelnen Beträge sorfältig geprüft und auch die Steuerbescheide auf Unstimmigkeiten geprüft werden müssen. Und hier ist ein Unternehmen gefordert, ein Tax-Compliance-System zu installieren. Denn auch wenn kein Vorsatz vorliegt, Steuern zu verkürzen: Leichtfertige Steuerverkürzungen werden geahndet als Ordnungswidrigkeit. In keinem Fall ist eine leichtfertige Steuerverkürzung als Gestaltungsmaßnahme zu sehen. Die Springer-Autoren Christoph Kromer, Reinhard Pumpler und Katharina Henschel bringen es in dem Buchkapitel "Tax Compliance" auf den Punkt: "Steuerhinterziehung sowie leichtfertige Steuerverkürzung sind aus Compliance-Sicht als Grenzen der Steuergestaltung und Steuerplanung zu sehen, die nicht übertreten werden dürfen".