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18.05.2018 | Stickstoffoxide | Nachricht | Online-Artikel

EU verklagt Deutschland wegen zu schlechter Luft in Städten

verfasst von: Patrick Schäfer

1:30 Min. Lesedauer

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Die EU-Kommission klagt beim Gerichtshof der Europäischen Union. Deutschland wird vorgeworfen, die Grenzwerte für die Luftqualität nicht einzuhalten und soll mehr Transparenz im Dieselskandal schaffen.

Gegen sieben Mitgliedsstaaten hat die EU-Kommission Klage eingereicht, weil sie seit 2010 vereinbarten Grenzwerte für die Luftqualität nicht einhalten. Darunter zählen neben Deutschland auch Frankreich, Ungarn, Italien, Rumänien und das Vereinigte Königreich. Die Kommission wirft ihnen weitgehende Untätigkeit vor: "Die heute vor dem Gerichtshof angeklagten Mitgliedstaaten haben in den zurückliegenden zehn Jahren genügend 'letzte Chancen' erhalten, um die Situation zu verbessern", lässt der für Umwelt zuständige EU-Kommissar Karmenu Vella verlauten.

Bei den Grenzwertüberschreitungen geht es vor allem um zwei Schadstoffe. Frankreich, Deutschland und das Vereinigte Königreich werden verklagt, weil sie keine geeigneten Maßnahmen gegen die Stickoxidbelastungen vorgenommen haben sollen. In Deutschland seien 26 Luftqualitätsgebiete betroffen. Italien, Rumänien und Ungarn stehen wegen der Feinstaubkonzentration (PM10) am Pranger. 

Aufklärung im Dieselskandal gefordert

Deutschland, Italien, Luxemburg und das Vereinigte Königreich bekamen zusätzliche Aufforderungsschreiben. Gegen diese Länder (Italien ausgenommen) hat die Kommission im Zuge des Dieselskandals bereits ein Vertragsverletzungsverfahren angestrengt wegen zu laxer Handhabung bei Rechtsverstößen bei der Typgenehmigung. Auf das erste Aufforderungsschreiben folgt nun ein zweites, in dem Informationen zu den neuesten Fällen von "Unregelmäßigkeiten bei der Motorsteuerung in mehreren Dieselfahrzeugen (Porsche Cayenne, Volkswagen Touareg und in verschiedenen Audi A6 und A7)" einfordert. Gegen Italien wird aus dem gleichen Grund nun ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, hier sieht die EU die Rechtsvorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen des Herstellers Fiat-Chrysler nicht erfüllt. 

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