2005 | OriginalPaper | Buchkapitel
Treuhandaufträge und Verwahrungsgeschäfte
verfasst von : Lena Dannenberg-Mletzko, Gerhard Baumgärtner-Wrede
Erschienen in: Notariatskunde
Verlag: Gabler Verlag
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Die Bundesnotarordnung erklärt die Notare zuständig für die Verwahrung und Ablieferung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 23 BNotO). Voraussetzungen und Durchführung einer solchen Treuhandtätigkeit sind im BeurkG geregelt. Ergänzende Bestimmungen enthält die DONot. Bei der Überwachung durch die notarielle Dienstaufsicht gilt den Verwahrungsgeschäften besondere Aufmerksamkeit. Die Verletzung von Amtspflichten bei Treuhandgeschäften wird streng geahndet.