1991 | OriginalPaper | Buchkapitel
Über die Herstellung politisch akzeptierter Risiken und das Fehlen einer Auseinandersetzung um deren Akzeptabilität — das Beispiel Biotechnologie
verfasst von : Stephan Albrecht
Erschienen in: Risiko und Sicherheit technischer Systeme
Verlag: Birkhäuser Basel
Enthalten in: Professional Book Archive
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Die legislativen Gremien der Bundesrepublik Deutschland haben vom November 1989 (Vorlage eines Gesetzentwurfes durch die Bundesregierung) bis zum Mai 1990 (Zustimmung der Länderkammer, des Bundesrats, zu dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz nebst mehreren essentiellen Rechtsverordnungen [1]) in einem knappen halben Jahr ein Gentechnikgesetz (GenTG) beraten und beschlossen. Nach Dänemark ist die BRD der zweite industrialisierte Staat des Nordens [2], in dem der wissenschaftliche und wirtschaftliche Umgang mit neueren molekular- und zellbiologischen Methoden sowie der gentechnischen Veränderung von Organismen [3] gesetzlich geregelt worden ist.