1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Unter welchen Voraussetzungen hat der Bauherr einen Schadenersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung gegen die Baugenehmigungsbehörde?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Gierig soll für Eigenheim ein Bauwerk errichten. Vertraglich hat sich Eigenheim verpflichtet, die Baugenehmigung rechtzeitig beizubringen. Da bei der Bauaufsichtsbehörde die Baugenehmigung erst verspätet erteilt wurde, verzögern sich die Bauarbeiten. Daraus entsteht dem Bauunternehmer ein Verzögerungsschaden. Ein Schadenersatzverlangen gegenüber Eigenheim blieb jedoch erfolglos, da Eigenheim an der Bauverzögerung kein Verschulden traf.