1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Usurpation von Macht
verfasst von : Diether Huhn
Erschienen in: Wörterbuch der Mikropolitik
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Enthalten in: Professional Book Archive
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Wer unter mikropolitischem Ansatz die Phänomene analysiert, die unter diesem Stichwort gemeint sein können, dem ist von vorneherein bewußt, daß der Titelbegriff Usurpation nicht einfach die illegale Ausübung von Macht meint, sondern vor allem die unbewußte Illegalität. Ob der Usurpator weiß, daß er ein Usurpator ist, oder ob er sich für den eigentlich Berechtigten hält, oder ob er etwas ganz anderes zu tun meint, als Macht auszuüben: das sind prinzipiell unterschiedliche soziale Verhaltensweisen, wenn sie auch praktisch meist als Mischformen und nicht in idealtypischer Reinheit auftreten. Usurpation von Macht ist ein Phänomen der Praxis. Diese Praxis erweist ihre Eigenart geradezu darin, daß sie die theoretische Durchdringung verhindert oder doch unter ganz andere, dem potentiellen Praktiker der Usurpation nur schwer erreichbare Stichwörter verdrängt. Unter allgemein staatsrechtlichem, auch politologischem Ansatz ließe sich die Staatspraxis überhaupt, gleichgültig in welcher Staatsform, als eine Folge von Usurpationsphänomenen beschreiben. Einen bundesrepublikanischen Ausdruck fand diese Beobachtung (z.B.) bei dem leider immer nachhaltiger vom Vergessen ereilten sozialdemokratischen Juristen (und erfolglosen Berliner Senator) Adolf Arndt, als er Verfassung und Verfassungswirklichkeit nicht nur unterschied, sondern in diesem Unterschied eine politische Basistatsache erkannte.