2010 | OriginalPaper | Buchkapitel
Verbraucherschutz durch Wettbewerbsrecht (UWG)
verfasst von : Prof. Dr. Barbara Grunewald, Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer
Erschienen in: Verbraucherschutz im Zivilrecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Das Verbraucherprivatrecht versucht, dem individuellen Verbraucher Möglichkeiten zum Selbstschutz zur Verfügung zu stellen. Widerrufsrechte, Informationsrechte, deliktische Ansprüche gegen Hersteller sollen sämtlich dafür sorgen, dass der Verbraucher seine Interessen selbst wahrnehmen und durchsetzen kann. Das ist zum Teil ineffizient, weil das allgemeine Verbraucherschutzniveau auf diese Weise von der Bereitschaft der Individuen zur Durchsetzung ihrer Rechte abhängig gemacht wird. Diese Bereitschaft ist gering, wenn es nur um die Beseitigung geringer Schäden (Klingeltonabonnement, Gewinnspielwerbung) geht (oben Rn. 14). Hinzu kommt, dass eine erfolgreiche individuelle Rechtsdurchsetzung stets nur unter den Parteien wirkt (Relativität von Schuldverhältnissen; Rechtskraft von Prozessen beschränkt auf die Prozessparteien). Das Recht muss daher
Mechanismen zur kollektiven Rechtsdurchsetzung
bereitstellen oder Dritte in die Rechtsverfolgung zu Gunsten der Verbraucher einbeziehen. Beide Wege geht das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Nach seinem § 1 dient es dem Schutz der Mitbewerber, aber gleichberechtigt auch dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktbeteiligten. Der Schutz soll zugleich den Interessen der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb dienen.