1988 | OriginalPaper | Buchkapitel
Vereinheitlichung von Bilanzansatz und Bewertung im Konzernabschluß
verfasst von : Dr. Werner Schulen
Erschienen in: Einzelabschluß und Konzernabschluß
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Versteht man Rechnungslegung als den im nachhinein geführten Nachweis, wie sich das zu wirtschaftlicher Betätigung eingesetzte Kapital nach Vermögensaufbau, Liquidität und Ertrag entwickelt hat, so liegt es nahe, den Nachweis für die wirtschaftliche Einheit zu führen, die in ihren Dispositionen autonom ist. Zwar ist das einzelne Unternehmen, wenn es wegen seiner Einbindung in einen Konzern nicht autonom ist, auch zur Rechnungslegung verpflichtet, weil es als solches in wirtschaftliche und rechtliche Beziehungen zu anderen tritt. Das ist aber auch der Konzern, weil er über diese Autonomie verfügt und seine Führung auch die Disposition für seine angeschlossenen Unternehmen ausübt. Deshalb ist es folgerichtig, den Konzern wie eine Einheit zur Rechnungslegung zu verpflichten. Dieser Gedanke lag bereits den bisherigen aktienrechtlichen Konzernrechnungslegungsvorschriften zugrunde, die die Zusammenfassung der Jahresabschlüsse der in einen Konzern eingebundenen Unternehmen verlangten, allerdings nur der im Inland ansässigen Unternehmen. Dies geschah durch Addition der Posten der Einzelabschlüsse, ohne daß diese verändert werden durften; lediglich wechselseitige Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Geschäften waren zu verrechnen (§§ 331,332 AktG 1965). Durch diesen Grundsatz der Maßgeblichkeit war der Konzernabschluß durch die Jahresabschlüsse der Konzernunternehmen festgelegt.