1982 | OriginalPaper | Buchkapitel
Vermögensteuer
verfasst von : Heinz Landwehr
Erschienen in: Bewertungsrecht/Vermögensteuer/Gewerbesteuer
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Die (Haupt-)Steuer der mittelalterlichen deutschen Städte war seit der Mitte des 13. Jh. eine in der Regel 3%ige proportionale Vermögensteuer, die unterschiedlich als Schoss, Bede, Losung, Tell, Stiure usw. bezeichnet wurde. Abgesehen davon kannte das Mittelalter nur noch Kopfsteuern und Zölle, keineswegs aber etwa Ertrag- oder gar Einkommensteuern.