2009 | OriginalPaper | Buchkapitel
Vermögensverwaltung
verfasst von : Peter Balzer
Erschienen in: Handbuch zum deutschen und europäischen Bankrecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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I. Begriffsbestimmung und Abgrenzung zu verwandten Dienstleistungen. 1. Begriff.
Der Begriff der Vermögensverwaltung bezeichnet die Betreuung von Vermögenswerten, bei der der Verwalter Entscheidungen über Vermögensumschichtungen ohne Rücksprache mit dem Vermögensinhaber trifft und zur Disposition über das Kundenvermögen ermächtigt ist (
Sethe
, S. 24; Schwintowski/
Schäfer
, § 19 Rn. 28; Schimansky/Bunte/ Lwowski-
Kienle
, § 111 Rn. 1;
Horn
, S. 265 (266);
Balzer
, S. 13 f.). Der Verwalter trifft die Anlageentscheidungen im Interesse des Kunden, jedoch nach eigenem
Ermessen
, wobei ggf. vereinbarte
Anlagerichtlinien
zu berücksichtigen sind (
Roll
, S. 24; Schäfer/
Müller
, Rn. 198; Welter/Lang/
Balzer
, Rn. 9.1;
Lang
, § 21 Rn. 2).
Gegenstand
der Vermögensverwaltung können grundsätzlich Vermögenswerte aller Art sein. Der Schwerpunkt der Verwaltungstätigkeit, die insbesondere von Banken und freien (externen) Vermögensverwaltern angeboten wird (vgl. Schäfer/
Müller
, Rn. 201), liegt bei der
Verwaltung von Wertpapiervermögen
. Anzutreffen ist daneben aber auch die Verwaltung von Immobilien, Gesellschaftsbeteiligungen (Anteilen an Investment- und geschlossenen Immobilienfonds), Edelmetallen, Kunstgegenständen und Antiquitäten (Lang, § 21 Rn. 3; Schäfer/
Müller
, Rn. 203; Welter/Lang/
Balzer
, Rn. 9.1; Vortmann-
Schade
, § 7 Rn. 18).