2018 | OriginalPaper | Buchkapitel
Vertragliche Regelungen
verfasst von : Meinhard Erben, Wolf G. H. Günther
Erschienen in: Beschaffung von IT-Leistungen
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Wenn der Anwender Software in so großem Umfang beschafft, dass er selbst Regelungen durchsetzen kann, wird er in der Regel zumindest auch anwenderspezifische Anpassungsprogrammierung verlangen. Die nachfolgenden Punkte gehen daher davon aus, dass ein gesamtes IT‐System mit Software und auch Hardware beschafft wird, wobei die Software zumindest zum Teil anwenderspezifisch programmiert wird. Wenn keine Hardware beschafft wird, gelten die nachfolgenden Ausführungen praktisch genauso; auf Besonderheiten haben wir hingewiesen.