1983 | OriginalPaper | Buchkapitel
Vertretung, Vollmacht
verfasst von : Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten
Erschienen in: Klausuren Bürgerliches Recht
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Ein Rechtsgeschäft kommt nicht nur durch unmittelbare Willenserklärung der Vertragsschliessenden zustande, es wird auch wirksam abgeschlossen, wenn ein Vertreter diese Erklärung für den Vertretenen abgibt (§ 164 Abs. 1 5. 1 BGB).