2008 | OriginalPaper | Buchkapitel
Von Äpfeln und Birnen
verfasst von : Rechtsanwalt Dr. Joachim Luke
Erschienen in: Fallsammlung zum Schwerpunktbereich Arbeitsrecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Verleger Hubert Buch beschäftigt in seinem Betrieb, in dem auch ein Betriebsrat besteht, 2.400 Arbeitnehmer. Er ist Mitglied des Arbeitgeberverbands Papierverarbeitung und Druck Südbaden e. V, welcher mit der zuständigen Gewerkschaft Ver.di mit Wirkung ab 01.01.2004 einen bis Ende 2009 laufenden Manteltarifvertrag abgeschlossen hat, der u. a. folgende Regelungen enthält:
„§ 3 Arbeitszeit 1. Die Dauer der regelmäßigen Wochenarbeitszeit beträgt 35 Stunden... § 16 Weihnachtsgeld Ein Weihnachtsgeld in Höhe von 50 % eines Monatsgehalts wird am 15.12. jeden Jahres gezahlt.“
In den Arbeitsverträgen, die Hubert Buch für alle Arbeitnehmer einheitlich verwendet, sind weder Arbeitszeit noch Weihnachtsgeld geregelt, weil 76 % aller Mitarbeiter Ver.di- Mitglied sind und die bestehenden Arbeitsverhältnisse dem Geltungsbereich des Manteltarifvertrags unterfallen.