2008 | OriginalPaper | Buchkapitel
Vorbehalt der Nachprüfung — § 164 AO
Erschienen in: Steuerbescheide in der Praxis
Verlag: Gabler
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Eine Steuerfestsetzung, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, wird, wenn sie nicht innerhalb der Einspruchsfrist angefochten wird, formell bestandskrÄftig (unanfechtbar). Sie wird jedoch nicht materiell bestandskrÄftig. Es handelt sich um eine Steuerfestsetzung, die nicht endgültig ist. Solange der Vorbehalt wirksam ist, kann die Steuer jederzeit zugunsten wie zuungunsten des Steuerpflichtigen geÄndert werden. Dies ermöglicht der Finanzbehörde, den Steuerfall nach der Steuerfestsetzung abschlie\end zu prüfen. In der Praxis werden vor allem die Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen, die spÄter im Rahmen einer Au\enprüfung geprüft werden sollen. Auch SchÄtzungsbescheide (§ 162 Abs. 1 AO) stehen hÄufig unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Dies ist allerdings nicht zwingend, vgl. AEAO zu § 162, Nr. 4.